Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte: Rechtliche Stolperfallen der Bildernutzung im Internet
Die Verwendung guter Bilder auf Verkaufsseiten im Internet ist unverzichtbar. Noch wichtiger ist aber, dass durch die Verwendung von Bildmaterial keine Rechte Dritter verletzt werden - denn dann droht eine Abmahnung mit oft schmerzhaften Folgen. Um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche hier zu vermeiden, sollten Händler jedoch unbedingt einige einfache Regeln beachten.
Zusätzliche Frage zur Klarstellung bei Bildern und urheberrechtliche Verweise
Beitrag von abaros
27.11.2021, 19:53 Uhr
Hallo, der Artikel ist eine sehr gute Zusammenfassung über Produktbilder in Online Shops und Social Media. Eine Frage zur Klarstellung würde mir da noch fehlen. Ist es ausreichend die Informationen bezgl. Quelle oder Lizenzen vom Urheber oder bei eigen erstellten Bildern unter das Bild zu schreiben oder besser ins Bild integrieren (was den Aufwand in der Bildnachbearbeitung erhöht). Bei Social Media habe ich die Erfahrung gemacht, dass diese im Bild besser sind, da sich nicht alle Staaten dieser Erde mit der dt. Rechtsprechung oder der Europäischen d'accor gehen. Aber die Bilder möchten diese doch verwenden! Sie beachten keine dieser Vorschriften und geben auf Nachfrage zum Ausdruck, dass, solange die Urheberschaft nicht im Bild auftaucht, frei verwendbar ist. Instagram und konsorten helfen überhaupt nicht weiter, wenn man nicht ein sehr großer Player ist.
Grüße abaros (abaros= griechisch für "der Unbeschwerte";Pseudonym wird seit 1995 geführt)
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