Leserkommentar zum Artikel

Big Brother...

Die Überwachung des Hauseingangs durch eine Kamera stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Dieser wäre nur gerechtfertigt, wenn die Überwachung zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen erforderlich wäre. Ist dies nicht der Fall, kann die Entfernung der Videokamera verlangt werden.

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Big Brother? von wegen!

Beitrag von Anony
02.05.2010, 12:25 Uhr

Ich kann nur jedem raten, sich gegen den Online-Dienst "Streetview" zur Wehr zu setzen. Keiner muss sich gefallen lassen, Objekt eines ungezügelten Gewinnstrebens eines amerikanischen Großkonzerns zu werden!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Google - Streetview von Big Brother, 01.05.2010, 07:04 Uhr

    Ein Fünkchen Hoffnung keimt in Sachen Google und dem umstritten Online-Dienst: "Streetview" auf. Immerhin ist es schon ein Schritt in die richtige Richtung, dass der Start des Dienstes vertagt wurde und nun erst mal die Einwände der betroffenen Bürger geprüft werden. Vielleicht dämmert es dem... » Weiterlesen

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