Bundesrat billigt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
Bereits im Juni 2018 kündigte das Bundesjustizministerium an, das Abmahnwesen stärker zu regulieren. Der Entwurf für das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ wurde am 10.09.2020 vom Bundestag verabschiedet und am 09.10.2020 vom Bundesrat gebilligt.
Abmahnungen vor dem Gesetz erhalten
Beitrag von Markus Schmidt
13.10.2020, 13:22 Uhr
Hallo, das Gesetzt ist ja erst in Kraft, wenn es im Bundestageblatt veröffentlicht ist (nach der Unterzeichnung durch den BP). Wie verhält es sich mit Abmahnungen, die zwischen der Verabschiedung im Bundesrat und der Veröffentlichung im Bundestageblatt "ausgestellt werden" ? Angenommen ich erhalte eine Abmahnung, morgen am 14.10.20, bis die Frist der Abmahnung mit Vertragsstrafe und Rechtsanwaltgebühren Abläuft, gilt das neue Gesetz aber. Sind die Forderungen der Abmahnung dann trotzdem gültig oder dann (z.B. in einem anhängigen Verfahren) hinfällig und nur noch Forderungen gemäß dem dann gültigen Gesetz erlaubt?
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