Leserkommentar zum Artikel

Bundesrat billigt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Bereits im Juni 2018 sind Bestrebungen des Bundesamtes für Justiz und Verbraucherschutz bekannt geworden, das wettbewerbsrechtliche Abmahnwesen stärker zu regulieren. Der dazugehörige Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ ist seitdem durch verschiedene Ausschüsse verändert worden und passierte in seiner finalen Fassung am 10.09.2020 den Bundestag. Am 09.10.2020 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt und damit den Weg für ein baldiges Inkrafttreten geebnet.

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Abmahnungen vor dem Gesetz erhalten

Beitrag von Markus Schmidt
13.10.2020, 13:22 Uhr

Hallo, das Gesetzt ist ja erst in Kraft, wenn es im Bundestageblatt veröffentlicht ist (nach der Unterzeichnung durch den BP). Wie verhält es sich mit Abmahnungen, die zwischen der Verabschiedung im Bundesrat und der Veröffentlichung im Bundestageblatt "ausgestellt werden" ? Angenommen ich erhalte eine Abmahnung, morgen am 14.10.20, bis die Frist der Abmahnung mit Vertragsstrafe und Rechtsanwaltgebühren Abläuft, gilt das neue Gesetz aber. Sind die Forderungen der Abmahnung dann trotzdem gültig oder dann (z.B. in einem anhängigen Verfahren) hinfällig und nur noch Forderungen gemäß dem dann gültigen Gesetz erlaubt?

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