OLG Frankfurt a. M zur Beauftragung von Google für Adwords: Haftung für rechtsverletzende Anzeige erst ab Kenntnis
Die Hinterlegung fremder Unternehmenskennzeichen als „Keywords“ bei Google Adwords zur Bewerbung der eigenen Leistung beschäftigt die Rechtsprechung schon seit langem. Über diverse Entscheidungen hinweg hat sich für die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Praxis ein gewisser Ausnahmekatalog gebildet. In die Adwords-Kasuistik reiht sich ein neuer Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 19.03.2020 (Az. 6 U 240/19) ein. Wird Google mit der nicht weiter definierten Schaltung von Adwords beauftragt und nutzt hierbei unzulässig fremde Kennzeichnen, haftet der Auftraggeber erst ab Kenntnis. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
dynamic keyword insertion
Beitrag von Barbara
06.08.2020, 17:25 Uhr
Hallo Herr Ulrich,
ist mit „Die Anzeigen wurden automatisch von Google gemäß seinen Algorithmen platziert. Die Antragsgegnerin hatte darüber keine Kenntnis.“ Und „[…] mit der Schaltung nicht näher bezeichneter Adwords-Anzeigen und verwendet Google als Keywords hierbei eigenmächtig fremde Unternehmenskennzeichen […]“ die Google dynamic keyword insertion gemeint? Vielen Dank.
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