Leserkommentar zum Artikel

Corona-Krise: Dürfen Mietzahlungen für das Ladengeschäft ausgesetzt werden?

Der Verkauf von Waren über Ladengeschäfte ist derzeit aufgrund der Corona-Pandemie aber weitgehend untersagt. Wer ein Ladengeschäft gemietet hat, stellt sich daher die Frage, ob er seine Miete auch weiterhin zahlen muss oder die Zahlungen für die Dauer der behördlich angeordneten Geschäftsschließung einfach einstellen kann, um so etwas Geld zu sparen.

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Präzedenzfall schaffen?

Beitrag von Johannes Schwab
17.04.2020, 12:34 Uhr

Durch die gängige Rechtsprechung liegt das Risiko einer Insolvenz regelmäßig beim Mieter/Pächter, der unverschuldet in die Zahlungsunfähigkeit gerät. Wenn nicht durch ein Musterurteil bestätigt wird, dass auch dem Vermieter die Verpflichtung zum Erhalt der Geschäftstüchtigkeit obliegt, indem er nicht nur Stundung, sondern Aussetzung zu gewähren hat, wird es eine Welle von Insolvenzen bzw. von Kündigungen geben, die der Wirtschaft größeren Schaden zufügt, als der Verzicht auf die Mieteinnahmen. Wenn die Verwaltung von Eigentum durch Mieten mehr Wert besitzt als die Wertschöpfung in den Betrieben, wird es in naher Zukunft ein böses Erwachen auch für die Vermieter geben.

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