Corona-Krise: Dürfen Mietzahlungen für das Ladengeschäft einfach ausgesetzt werden?
Viele Online-Händler betreiben neben Ihrem Online- auch ein Ladengeschäft, über das sie ihre Waren verkaufen. Im Gegensatz zum Online-Handel ist der Verkauf von Waren über Ladengeschäfte derzeit aufgrund der Corona-Pandemie aber weitgehend untersagt. Für viele Händler ist hierdurch eine wichtige Einnahmequelle jedenfalls vorübergehend versiegt. Wer ein Ladengeschäft gemietet hat, stellt sich daher berechtigterweise die Frage, ob er seine Miete auch weiterhin zahlen muss oder die Zahlungen für die Dauer der behördlich angeordneten Geschäftsschließung einfach einstellen kann, um so etwas Geld zu sparen. Mit dieser Frage haben wir uns im aktuellen Beitrag auseinandergesetzt.
Präzedenzfall schaffen?
Beitrag von Johannes Schwab
17.04.2020, 12:34 Uhr
Durch die gängige Rechtsprechung liegt das Risiko einer Insolvenz regelmäßig beim Mieter/Pächter, der unverschuldet in die Zahlungsunfähigkeit gerät. Wenn nicht durch ein Musterurteil bestätigt wird, dass auch dem Vermieter die Verpflichtung zum Erhalt der Geschäftstüchtigkeit obliegt, indem er nicht nur Stundung, sondern Aussetzung zu gewähren hat, wird es eine Welle von Insolvenzen bzw. von Kündigungen geben, die der Wirtschaft größeren Schaden zufügt, als der Verzicht auf die Mieteinnahmen. Wenn die Verwaltung von Eigentum durch Mieten mehr Wert besitzt als die Wertschöpfung in den Betrieben, wird es in naher Zukunft ein böses Erwachen auch für die Vermieter geben.
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