“Es gilt deutsches Recht” – Klausel tatsächlich abmahnbar?
Die Gestaltung von AGB ist für Webshop-Betreiber stets eine Gratwanderung. Einerseits sollten möglichst viele Punkte für beide Vertragsseiten umfassend geregelt werden. Andererseits müssen die Unternehmer aufpassen, dass die Klauseln die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind. Das OLG Oldenburg hat nun eine gängige Rechtswahlklausel in den AGB eines Online-Shops für unwirksam erklärt und deren Verwendung daher als Wettbewerbsverstoß angesehen. Vielen Online-Händlern drohen daher nun Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung des OLG Oldenburg vor und gibt Tipps zur Senkung des Abmahnrisikos.
deutsches Recht
Beitrag von Heide Schneider
09.03.2020, 01:09 Uhr
Ist es richtig, dass wenn "deutsches Recht" in ABG benannt wird, dann den AGB keine Rechtsgrundlage mehr zugrunde liegen? Sind diese dann ungültig?
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