Leserkommentar zum Artikel

LG Kiel: Pfandpreis muss in den Gesamtpreis einbezogen werden

Ziel der Preisangabenverordnung ist es, durch die angestrebte Schaffung von Preiswahrheit und Preisklarheit, sowohl den Verbraucher als auch den Wettbewerb selbst zu schützen. Umstritten ist, ob Pfandbeträge in den Endpreis einzurechnen sind.

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Pfandpreisrückerstattung

Beitrag von huber
25.01.2020, 08:43 Uhr

Gericht scheint den Pfandzweck nicht verstandenen zu haben. Ich kaufe nur das Getränk und habe eine 1x Leihgebühr für den Behälter. So sollte jedem klar sein, dass er das Geld zurückbekommen kann. Demnächst werde ich wohl klagen müssen, weil das Pfandvim Kaufpreis enthalten ist.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Diese Rechtssprechung ist Schwachsinn hoch drei von Torsten Steinberg, 23.01.2020, 00:12 Uhr

    Der Preisvergleich von Getränken in Pfandbehältnissen zu gleichen Getränken ohne Pfandbehältnisse wird erschwert und zum Nachteil der Getränke in Pfandbehältnissen verzerrt. Und wie sieht es dann mit der Kaution bei Autovermietung aus? Müsste dann nicht auch der Preis einer Tagesmiete um die... » Weiterlesen

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