LG Essen: Pfand ist als Bestandteil des Gesamtpreises anzusehen!
Mit Urteil vom 29.8.2019 (Az. 43 O 145/18) hat nun auch das LG Essen entschieden, dass ein Pfand entgegen der Vorschrift des § 1 Abs. 4 PAngV in den Gesamtpreis einzubeziehen und nicht als gesonderter Posten daneben auszuweisen ist. Entsprechend hatten in der Vergangenheit bereits das Kammergericht Berlin (Urteil vom 21.06.2017; Az. 5 U 185/16) sowie das LG Kiel entschieden.
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Beitrag von Tom
02.01.2020, 13:26 Uhr
Vermutlich ist es dem Konsumenten nicht zumutbar, eine einfache Additionsaufgabe zu lösen. Während man in den USA uneinheitliche Steuersätze wie selbstverständlich hinzurechnet, stellt in Deutschland der Hinweis "zuzüglich 25 Cent" offenbar ein unüberwindbares Hinderniss dar. Ob wir wohl ein Preis- oder eher ein Bildungsproblem haben?
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Ein weiteres Beispiel dafür ... von Leser, 03.01.2020, 13:16 Uhr
wie sich die Dummen-Rechtsprechung deutscher Gerichte den unterbelichteten und geistig minderbemittelten Nachwuchs-Fachkräften anpasst. Pisa lässt grüßen.
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