Leserkommentar zum Artikel

Ausnahme von der Energiekennzeichnungspflicht für Deko- und Atmosphäre-Beleuchtung?

Die europäische Verordnung Nr. 874/2012 gibt Herstellern und Händlern für Lampen und Leuchten ein differenziertes Kennzeichnungsprogramm vor, das beide Seiten die Bereitstellung wesentlicher energieverbrauchsrelevanter Informationen aufgibt und im Online-Handel durch die Ergänzungsverordnung Nr. 518/2014 zudem um die Pflicht zur Anzeige elektronischer Energielabels erweitert wurde. Allerdings weist der Geltungsbereich der Rechtsakte bestimmte Ausnahmen aus, für die keine Kennzeichnungspflichten begründet werden und auf die sich vermehrt Hersteller und Händler beim Vertrieb von Deko- und atmosphärischer Beleuchtung berufen.

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Vertriebsleiter Könige Hausdeko GmbH

Beitrag von Ulf Betz
23.10.2019, 10:07 Uhr

Zu der Energiekennzeichnungspflicht habe ich noch eine ergänzende Frage, insbesondere wegen der Deko- und Atmosphärenbeleuchtung: Wir stellen Gartenbrunnen her, welche z.T. auch über eine LED Beleuchtung verfügen. idR sind dies LED Ringe mit einem bis zu vier Leuchtdioden, z.T. aber auch kleine " LED Leisten " mit bis zu 9 LED Dioden. Diese LED Beleuchtung soll den Wasserlauf bzw. Wasserfluß unterstreichen, hat jedoch keine Bedeutung auf die Beleuchtung der Umgebung des Brunnens. Gilt die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht auch für diese Art der Beleuchtung?

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