Leserkommentar zum Artikel

Abmahnfalle Preisangaben bei Amazon: Was Sie dagegen tun können!

Für Händler, die Waren über die Plattform Amazon verkaufen, besteht derzeit keine Möglichkeit, in unmittelbarem räumlichen Bezug zu den Preisen den Hinweis "inkl. Mwst." darzustellen.

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Beitrag von Unbekannt
06.01.2010, 01:16 Uhr

Wie praxisrelevant ist eigentlich die Möglichkeit der Verhängung eines Bußgelds nach § 10 PAngV i.V.m. § 3 I Nr. 2 WiStG?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 11 Kommentare vollständig anzeigen

  • Noch ausreichend? von Joe, 14.08.2015, 16:57 Uhr

    Ist der Zusatz "Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer" noch ausreichend hinter dem Händlernamen?

  • Amazon abmahnen??? von Unbekannt, 24.04.2010, 15:52 Uhr

    Hallo an alle! Amazon bietet doch selbst auf Ihrer Plattform Artikel an, auch ohne Grundpreise anzugeben, welches Gesetz gilt für die denn?Ist Amazon nicht auch Verpflichtet die Grundpreise anzugeben, immerhin verkaufen diese doch in Deutschland.... Gruss

  • Ohne Titel von Unbekannt, 25.01.2010, 20:22 Uhr

    Warum wird hier wieder auf den Gesetzgeber geschimpft? Soll dieser jetzt, nur weil ein US-amerikanischer Konzern nicht Willens ist, seine Software so anzupassen, dass man seine Angebot rechtskonform gestalten kann, seine Gesetze anpassen? Wedelt hier wieder der Schwanz mit dem Hund?

  • Schande von Mischa, 24.01.2010, 09:43 Uhr

    Es ist schier unglaublich, wie in diesem unseren Lande mit denjenigen umgegangen wird, die versuchen der Wirtschaftskrise zu entgehen. Statt die(Klein)unternehmer zu unterstützen, haut man ihnen immer wieder in die Fresse und unterstützt dabei die Abzocker (die Rechtsverdreher der... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 24.11.2009, 22:13 Uhr

    Ich verstehe das nicht warum Amazon die Preisangaben nicht auf die Reihe kriegt da sie ja eben auch auf eigene Rechnung verkaufen. Naja vielleicht traut sich auch niemand den Branchenriesen abzumahnen, da ist es bei kleinen Händler deutlich einfacher schnelles Geld abzuzocken weil die sich weniger... » Weiterlesen

  • Kleingewerbetreibende von Bluete, 24.11.2009, 18:42 Uhr

    Sie schreiben, der Zusatz gelte nicht für Kleingewerbetreibende. Im Sellerforum steht aber das Gegenteil. Ich zitiere: Es geht im Zusammenhang mit dem Kleinunternehmer ausschließlich um die Umsatzsteuer (Versandkosten sind ein anderes Thema). Es ist inzwischen allgemein üblich, einen Preiszusatz... » Weiterlesen

  • inkl. Mwst. = Selbstverständlichkeit? von IT-Recht Kanzlei, 24.11.2009, 18:33 Uhr

    Der Hinweis "inkl. Mwst" stellt keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Beachten Sie in dem Zusammenhang § 1 II PAngV (Hinweispflicht): "(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages... » Weiterlesen

  • Logo / Amazon von IT-Recht Kanzlei, 24.11.2009, 18:28 Uhr

    Ein guter Hinweis. Bei der Ergänzung des Logos um den Hinweis sehen wir allerdings ein Problem. So darf das Logobild (unserer Kenntnis nach) laut Amazon nur 120 x 30 Pixel groß sein. Wäre dann der Zusatz tatsächlich noch lesbar?

  • Ohne Titel von Tobs, 24.11.2009, 18:10 Uhr

    Ihr Beitrag ist nicht ganz korrekt. Der Händlername wird in der Listenübersicht nur dann nicht angezeigt, wenn man ein Logo verwendet. Schneller wäre es doch, wenn man einfach Namen und Logo um den Zusatz erweitert!?

  • Ohne Titel von Herbert Huber, 24.11.2009, 17:43 Uhr

    Kann nicht auch die Angabe "Alle Preise inkl. MwSt.“ erfolgreich abgemahnt werden? Es ist doch eine Selbstverständlichkeit. Daher erweckt sie den Eindruck einer Besonderheit, die keine ist. Siehe: Werbung mit angeblichen Selbstverständlichkeiten... » Weiterlesen

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