Leserkommentar zum Artikel

Die Preisangabenverordnung: Leitfaden für Online-Händler

Die Preisangabenverordnung ist eine Herausforderung für Online-Händler, da sie komplexe Regelungen zum Preisrecht im E-Commerce enthält. Wann sind Händler zur Angabe von Gesamtpreisen verpflichtet? Wie weist man rechtssicher auf die Umsatzsteuer und Versandkosten hin? Was gilt bei Grundpreisen, Mindermengenzuschlägen und Preisermäßigungen etc.? Wir behandeln die wichtigsten Themen der Preisangabenverordnung umfassend in unserem komplett überarbeiteten Leitfaden.

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Beitrag von Markus Ulrich
12.12.2018, 19:58 Uhr

Mich interessiert hierzu die Lage bei instagram. Inzwischen bieten viele Shops, auch viele große, bekannte Marken und Handelshäuser in Deutschland in einem Instagram Post einen direkten link zu einem Produkt im Onlineshop an (Klick auf das im Foto gezeigte Produkt zeigt den Namen und den Preis). Darunter auch grundpreispflichtige Produkte. Aber der Grundpreis wird dort nicht angezeigt, erst im Onlineshop, auf den man bei einem erneuten antippen gelangt. Gibt es da eine andere Regelung oder ist das rechtswidrig?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • IT-Administrator von Daniel, 13.09.2023, 14:16 Uhr

    Hallo, mich würde interessieren wie es sich in diesem Fall verhält: Seit Jahren bekommen wir Verlängerungssangebote zu bestimmten Softwareprodukte, von einem Lieferanten. Alle Angebote der letzten Jahre waren mit MwSt. aufgeührt, nur das Letzte hatte ausschließlich netto-Preise ausgewiesen. Da... » Weiterlesen

  • Novellierung der PAngV 11/2021 von Cornelia, 07.12.2021, 09:36 Uhr

    Wie interpretieren Sie diese Änderungen?

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