Leserkommentar zum Artikel
Textilkennzeichnung: „Merinowolle“ ist keine erlaubte Faserbezeichnung
Aktuell werden Händler wegen der Bezeichnung „Merinowolle“ abgemahnt. Laut OLG Hamm genügt der Begriff nicht den Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung.
Mal wieder
Beitrag von Petra Lorck
04.12.2018, 00:04 Uhr
Mal wieder eine Elfenbeinturmentscheidung. Merino unterscheidet sich von anderen Wollen. Aber Justitia ist einfach blind, taub, stumm und noch so einiges. Würden die Herrschaften mal ihre Hand versenkt haben in die Wollsorten, würden sie solche Entscheidungen nicht treffen. Aber in der Jurisprudenz wundert mich schon lange nichts mehr. Nur eines habe ich vollkommen verloren: Das Vertrauen.
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