Leserkommentar zum Artikel

BVerfG: Kein Lichtlein brennt - Geschäfte bleiben ab 2010 an Adventssonntagen zu

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Adventssonntagsregelung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes nicht in Einklang mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen steht.

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Alles Schwachsinn

Beitrag von Rainer Salm
18.12.2009, 23:02 Uhr

Wer fragt denn in der Industrie nach Sonn- und Feiertagen Da wird rollende Woche gearbeitet und an Feiertagen. Keiner regt sich darüber auf. Und was wäre, wenn Weihnachten der Christbaum brennt und die Feuerwehr nicht kommt, weil Feiertag ist oder der Krankenwagen? Interessiert sich die Gewerkschaft oder die Kirche für. Ich glaube nicht! Was soll also die blöde Diskussion um Öffnungszeiten? Habe ja noch Verständnis, wenn die Chefs sich einen schönen Adventssonntag machen, während die Mitarbeiter schuften müssen, aber nicht, wenn der Eigentümer selbst bereit ist, sich am dem Adventssonntagen in sein Geschäft zu stellen, um den für ihn (über)lebensnotwendigen Umsatz zu machen, da an den Wochenenden mal die Familie bummeln und zum Weihnachtsmarkt geht, da in der Woche keine Zeit dafür bleibt. Natürlich wird nicht mehr Umsatz gemacht, weil ja auch nicht mehr Geld in den Portmonees ist. Die Frage aber ist, wo wird dieser Umsatz gemacht! Beim Händler vor Ort oder, weil ja eh kein Geschäft öffnen darf, im Internet. Ich habe die erfahrung gemacht, dass die Adventssonntage, an denen geöffnet werden darf, umsatzstärker waren, als die Tage davor.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Advent, Advent... von Ulli Groß, 02.12.2009, 13:34 Uhr

    Angesichts der Berichterstattung über hohe Arbeitslosigkeit und über die Schwierigkeiten in der Wirtschaftskrise, muss man sich doch wundern, dass Arbeitsplätze, wenn auch nur kurzfristig eingerichtet, durch solch ein Urteil "vernichtet" werden. Scheint fast so, als ob wir bald alle sonntags nur... » Weiterlesen

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