DSGVO für Onlinehändler leicht verständlich – Teil 6: Der Datenschutzbeauftragte
Der 25.05.2018 als Stichtag rückt immer näher. Deshalb sorgt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für wachsende Unruhe unter den Onlinehändlern. Viele davon stellen sich die Frage: Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten? Im Rahmen einer Serie von Beiträgen möchte die IT-Recht Kanzlei Onlinehändlern komprimiertes Praxiswissen vermitteln und zugleich aufzeigen, dass die DSGVO auch für kleine Händler eine lösbare Aufgabe ist.
Zentrale Frage: Wo beginnt die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten?
Beitrag von Sebastian Wenke
13.04.2018, 12:42 Uhr
Und genau hier habe zumindest ich mein größtes Verständnisproblem. Ist bspw ein Mitarbeiter im Versand, der Pakete packt und am Computer erzeugte Versandlabel aufbringt mitzuzählen? Oder ein Mitarbeiter, der zwar keinen Zugriff auf individuelle Kundendaten hat, diese aber automatisiert verwendet um bspw mittels eines PDAs zu picken? Muss die Tätigkeit Haupttätigkeit sein oder genügt es, dass der Mitarbeiter einmal im Monat eine halbe Stunde in einem relevanten Bereich aushilft (Bspw ein Grafikdesigner der mal eben 2-3 Kundenmails beantwortet). Oder sollte man im Zweifelsfall einfach grundsätzlich davon ausgehen, dass jeder, der einen Computer einschalten kann und Zugang zu einem ERP oder vergleichbarem hat bereits betroffen ist? Die DSGVO macht mal so richtig Spaß ;)
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Was ist mit Kundendiensten und Monteuren von John Kapa, 14.05.2018, 14:14 Uhr
Und auch mir stellt sich die Frage: Ein kleiner Sanitärbetrieb mit einem 5-Mann Büro, aber 15 Monteuren im Außeneinsatz, die natürlich Adressdaten und erforderliche andere Daten bekommen, um zum Kunden zu fahren. Zählen diese auch zu den mitzuzählenden Leuten? Hinzu kommt ja der neue Trend,... » Weiterlesen
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