Leserkommentar zum Artikel

DSGVO: Wann Online-Händler einen Datenschutzbeauftragten brauchen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ändert die Rechtslage für Online-Händler nachhaltig. Eine zentrale Frage, die für große Unsicherheit sorgt, lautet: „Muss ich einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen?”

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Zentrale Frage: Wo beginnt die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten?

Beitrag von Sebastian Wenke
13.04.2018, 12:42 Uhr

Und genau hier habe zumindest ich mein größtes Verständnisproblem. Ist bspw ein Mitarbeiter im Versand, der Pakete packt und am Computer erzeugte Versandlabel aufbringt mitzuzählen? Oder ein Mitarbeiter, der zwar keinen Zugriff auf individuelle Kundendaten hat, diese aber automatisiert verwendet um bspw mittels eines PDAs zu picken? Muss die Tätigkeit Haupttätigkeit sein oder genügt es, dass der Mitarbeiter einmal im Monat eine halbe Stunde in einem relevanten Bereich aushilft (Bspw ein Grafikdesigner der mal eben 2-3 Kundenmails beantwortet). Oder sollte man im Zweifelsfall einfach grundsätzlich davon ausgehen, dass jeder, der einen Computer einschalten kann und Zugang zu einem ERP oder vergleichbarem hat bereits betroffen ist? Die DSGVO macht mal so richtig Spaß ;)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Was ist mit Kundendiensten und Monteuren von John Kapa, 14.05.2018, 14:14 Uhr

    Und auch mir stellt sich die Frage: Ein kleiner Sanitärbetrieb mit einem 5-Mann Büro, aber 15 Monteuren im Außeneinsatz, die natürlich Adressdaten und erforderliche andere Daten bekommen, um zum Kunden zu fahren. Zählen diese auch zu den mitzuzählenden Leuten? Hinzu kommt ja der neue Trend,... » Weiterlesen

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