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Leserkommentar zum Artikel

FAQ zum Thema "Urheberrechte an Computerprogrammen"

Unser Leben wird immer mehr von Computern und dazugehörigen Programmen bestimmt. Ob Büroorganisation, Steuererklärung oder die private Film- oder Musiksammlung, heutzutage lässt sich schon fast alles mit dem Computer verwalten. Entsprechend hat sich auch der Markt angepasst. Softwareentwicklungen für jeden erdenklichen Lebensbereich strömen auf den Markt und ein Ende der Nachfrage ist nicht in Sicht. Daher verwundert es nicht, dass Softwareunternehmen wie Microsoft oder SAP schwindelerregende Umsätze erzielen. Für jede neue Entwicklung braucht es aber mindestens einen findigen Softwareentwickler, der eine neue Idee technisch umsetzt. Den meisten Softwareentwicklern dürfte dabei jedoch gar nicht genau bekannt sein, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen nach dem Gesetz eigentlich zustehen.

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Eigene Software

Beitrag von Martin Vogelbacher
12.12.2017, 18:02 Uhr

Hallo Herr Nagel

Genau mein Fall.

Als Ingenieur bin ich für die Entwicklung unserer Produkte mitverantwortlich.

Dazu habe ich eigens und überwiegend zuhause (>90%) ein VBA Programm geschrieben um mir die tägliche Arbeit strukturierter und einfacher zu machen.

Die Entstehung begann schon von nunmehr 10 Jahren und wurde mittlerweile auf eine projektbasierende und prozessorientierte Ebene ausgebaut. Die Anwendung wird auch von den Kollegen seit 4 Jahren genutzt, manchmal auch als “Wir haben da was programmiert…” falsch interpretiert.

Jetzt stehen wir vor der Aufgabe, das Tool zu verbessern auf dessen Grundlage und mir wird nahegelegt, mich mit dem firmeninternen Programmierer das Tool mit einer Datenbank aus txt Files in eine echte DB umzuschreiben.

Da es keine offizielle Software ist bleibt laut Urheberrecht jedem frei, es zu nutzen bzw. die Art deren Nutzung kann von mir bestimmt werden. Und ich als Urheber will das auch nicht so ohne eine Würdigung…wie immer die auch ausfallen mag…so hergeben und den Code freigeben.

Wie soll ich jetzt vorgehen: Darf ich eine offizielle Übergabe anfordern mit zu vereinbarenden Übergabebedingungen? Was sollte ich davor alles vorbereiten? Darf ich Aufgaben meines Chefs, welche das Tool betreffen einfach so ablehnen da es nicht im Besitz des Unternehmens ist?

Es würde mich sehr freuen wenn ich mit ihrer Hilfe einen juristischen Weg finde um nicht mein Gedankengut einfach so zu verschenken und dass nicht noch andere sich mit meinen Lorbeeren schmücken…da gibt es wirklich und leider immer wieder Schlitzohren die sowas ganz gut für sich ummünzen können.

Beste Grüße Martin Vogelbacher

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Urheberrechtsverletzung oder nicht? von Tomas O., 09.10.2009, 11:37 Uhr

    Ich habe eine frage bezüglich des Urheberrechts das ich anhand eines Beispiels erörtern möchte. Angenommen uns liegt ein Computerspiel vor das Urheberrechtlich geschützt ist. Das Spiel enthält mehrere Ordner in denen wiederum Programmrelevante Daten enthalten sind. Ich erstelle nun eine eigene... » Weiterlesen

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