Umsetzungsfrist für Rücknahme von Elektrogeräten abgelaufen: Deutsche Umwelthilfe spricht erste Abmahnungen gegen Versandhändler aus
Das 2015 novellierte Elektrogesetz stellt viele Händler vor Umsetzungsschwierigkeiten, sodass der Gesetzgeber eine „Gnadenfrist“ für die Umsetzung eingeräumt hatte. Am 24.7.2016 lief für Händler die Umsetzungsfrist für die Schaffung von Rückgabestellen von Elektroschrott allerdings ab. Kurz darauf wurden die ersten Abmahnungen ausgesprochen. Sowohl stationärer Handel als auch der Versandhandel sind von den umfassenden Pflichten betroffen. Ausgerechnet die Branchen-Riesen Amazon und Ikea verstoßen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge gegen die neuen Rücknahmepflichten. Abmahnungen drohen natürlich auch anderen Shops, sodass dieser Beitrag auch in Erinnerung rufen will, welche wesentlichen Pflichten nach dem Elektrogesetz vorgesehen sind.
Dr.
Beitrag von Petra Schmidt
12.10.2017, 17:26 Uhr
Was das allerdings mit IT-RECHT zu tun hat, ist fraglich! Aber ich als Schweizerin frage mich in der letzten Zeit allzu oft was in Deutschland nicht richtig läuft. Hauptsache ihr regt euch über die bösen Großkonzerne auf, während euch euer eigener "Justizminister" oder wie wir ihn nennen den "Klassenkasperl" ein Gesetzt rechtswidrig verabschiedet hat (unter 50% im Bundestag) was in sich auch noch gegen mehrere Gesetzbücher verstößt (GG, int. Menschenrechte, StgB)
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben