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Leserkommentar zum Artikel

Bin ich Verbraucher oder doch Unternehmer? – ein Leitfaden zur Abgrenzung zwischen § 13 BGB und § 14 BGB

Die Unterscheidung zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer spielt beim Rechtsverkehr im Internet eine entscheidende Rolle. Alltäglich ist man im Onlinehandel mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312b, 312d i.V.m. § 355 BGB) oder mit den Beweislast- und Gewährleistungsregelungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) konfrontiert. All diesen Vorschriften ist gemein, dass ein Rechtsgeschäft zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vorliegen muss. Aus diesem Anlass sollen im Folgenden die Begriffe des Verbrauchers und Unternehmers näher dargestellt und einzelne Sonderfälle aufgezeigt werden. Abschließend geben einige Rechtsprechungshinweise eine weitere Hilfestellung für die gerade in Grenzfällen vielfach komplizierte Abgrenzung.

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Graf

Beitrag von Palandt, Otto
17.07.2017, 16:24 Uhr

Mal angenommen ein Musikhändler bietet auf der Internetplattform eBay eine Sammler-Gitarre, für einen Startpreis von einem Euro, an. Der geschätzte Wert liegt bei etwa 120€.  Es ist nicht bekannt wieviele Produkte dieser Musikhändler bereits über eBay verkauft hat, wieviele Bewertungen er erhalten hat oder sonst irgendein Anhaltspunkt an dem man seine gewerbliche Tätigkeit auf dieser Webseite festmachen könnte.  Ausgehend von der Tatsache dass er mit dem Verkaufen von Musikinstrumenten auch außerhalb von eBay Geld macht, könnte er schon deshalb als Unternehmer bei eBay gelten? 

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. 

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