Artikel zum Thema „Jugendschutzbeauftragter“
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Neuer Service der IT-Recht Kanzlei: Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für Ihre Online-Präsenz!
Kinder und Jugendliche sollen vor schädlicher Einflussnahme auf ihre Entwicklung und Erziehung durch Inhalte in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien geschützt werden. Um diesen Schutz sicherzustellen, verlangt der Gesetzgeber, dass u.a. alle Plattform-, Foren-, Blog- und Online-Shopbetreiber, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte auf Ihrer Internetseite veröffentlichen, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen haben.
3 minBenötigen Sie einen Jugendschutzbeauftragten für Ihre Online-Präsenz?
Der folgende Artikel soll einen kurzen Überblick zum Jugendschutzbeauftragten im Internet bieten. Hierbei sollen die Grundzüge des Jugendschutzes dargestellt werden und die evtl. Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten, dessen Aufgaben und persönliche Eignung, aber auch die Folgen einer Nichtbestellung aufgezeigt werden. Es wird vor allem aufgezeigt, wann ein Internetseitenbetreiber (auch Online-Händler) zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet ist und welche Anforderungen an diesen zu stellen sind.
9 minDer Jugendschutz beim Verkauf von Gamekeys für Online-Computerspiele
Gamekeys werden immer beliebter und machen dem traditionellen Handel für Computerspiele gehörig Konkurrenz. Doch wie verhält es sich mit dem Jugendschutz beim Online-Verkauf von Gamekeys für (indizierte) Computerspiele? Müssen bereits die Verkäufer von Gamekeys Jugendschutzmaßnahmen ergreifen? Oder müssen lediglich die Game-Plattform-Betreiber, bei denen das Computerspiel heruntergeladen oder aktiviert werden kann, die Jugendschutzbestimmungen beachten? Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die rechtliche Problematik und stellt Handlungsalternativen vor.
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