Artikel zum Thema „Dienst, , Oder, Werkleistungsvertrag“

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Serie (Teil 4): Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung?

In diesem Teil der [ Serie der IT-Recht-Kanzlei|vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] stellen wir die Abgrenzungskriterien für Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung dar sowie Strategien zu ihrer Vermeidung.

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Der IT-Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, als “Freund“ des Auftragnehmers

Der Dienstvertrag ist gerade bei IT-Anbietern, die sehr komplexe und womöglich auch störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, ein sehr beliebter Vertrag. Der Grund ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 611 BGB. Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

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