Artikel zum Thema „Datensicherung“

Ihre Suchanfrage ergab 25 Treffer

Musik in den Ohren der Urheber: Erste Einigung über eine Urhebervergütung auf Speicherkarten und USB-Sticks

Seit Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle ist es erstmals gelungen, eine Einigung über die Vergütungshöhe für die neuen vergütungspflichtigen Produkte Speicherkarten und USB-Sticks zu erzielen. Die Interessen der Urheber und die der Industrie waren schwer in einem Betrag festzulegen. Der [Informationskreis AufnahmeMedien|http://www.informationskreis.com] (IM) hat nun aber ein erstes Teilergebnis auf dem Weg zum Gesamtvertrag erreicht.

3 min 1

Software aus der Steckdose, worum geht es bei ASP?

Da Software teuer und ist und schnell veraltet, liegt es auf der Hand, sie nicht zu kaufen, sondern die Nutzung nur für die Zeit zu zahlen, in der auch eine Nutzung tatsächlich stattfindet. Es werden daher zunehmend Geschäftsmodell populär, bei denen Software nicht auf Dauer überlassen wird sondern „online“ und „on demand“ zur zeitweiligen Nutzung bereitgestellt wird. Diese Geschäftsmodelle werden unter dem Begriff „Application Service Providing“ zusammengefasst.

8 min

Das Haftungskonzept des neuen EVB-IT Systemvertrages

Das Haftungskonzept der neue EVB-IT Systemvertrages stellt einen Paradigmenwechsel dar. Grund war, dass die Auftraggeberseite bei der Verwendung der bisherigen EVB-IT zu dem Ergebnis gekommen war, dass das in den EVB-IT festgelegte Haftungskonzept für die öffentliche Hand zu ungünstig sei, um langfristig Akzeptanz bei den Beschaffern zu finden.

10 min

Rechtsrahmen der IT-Sicherheit

Ein Gesetz, welches sämtliche Regelungen mit Bezug zur IT-Sicherheit zusammenfassen würde, gibt es nicht. Vielmehr hat man sich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen mühsam aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen zusammenzusuchen.

8 min 1

Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass ASP-Verträge als Mietverträge anzusehen sind

Seit Jahrzehnten schwelt ein Streit unter IT-Juristen über die Frage, welchem Vertragtyp die Überlassung von Software zuzuordnen ist. Der BGH hatte schon 1993 apodiktisch geurteilt, Software sei eine Sache, und gab als Begründung an, sie sei ja auf einem Datenträger gespeichert.

5 min
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei