Kommt eine Alterskennzeichnung: für Online-Spiele und -Filme?

Anbieter sollen in Zukunft ihre Online-Filme und Online-Spiele nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kennzeichnen lassen können. Diese Regelung ist zentraler Bestandteil einer geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes, zu der die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, in Kürze die Abstimmung unter den beteiligten Bundesministerien einleiten wird.
Bislang ist im Jugendschutzgesetz lediglich die Möglichkeit der Alterskennzeichnung von Bildträgern mit Filmen und Spielen geregelt. Die Altersfreigaben erteilen die Obersten Landesjugendbehörden. Es ist jedoch nicht eindeutig geregelt, ob sich die inhaltliche Bewertung von kennzeichnungsfähigen Film- oder Spielformaten, die online vertrieben werden, nach dem Regelungsgehalt des Jugendschutzgesetzes oder des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder richtet.
Nach der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes sollen alle Anbieter - unabhängig vom Verbreitungsweg - die Möglichkeit haben, ihre Produkte nach dem Jugendschutzgesetz kennzeichnen zu lassen. Online-Anbieter müssen entsprechend gekennzeichnete Filme oder Spiele dann für ein von der zentralen Aufsichtsstelle für den Jugendmedienschutz anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, um die Verbreitung an Kinder und Jugendliche nur entsprechend der Altersfreigabe zu ermöglichen.
Die Planungen des Bundesfamilienministeriums basieren auch auf den Handlungsempfehlungen des "Dialog Internet", den Bundesministerin Kristina Schröder im Herbst 2010 gestartet hat.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2012
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