40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen

Dem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf auferlegt werden, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro gekostet hat. Doch was passiert wenn der Verbraucher mehrere Waren bestellt und diese in verschiedenen Paketen zurücksendet? Wer hat dann die Kosten der Rücksendung zu tragen?
Wurden dem Kunden die Rücksendekosten vertraglich auferlegt, so hat dieser selbige nach § 357 Abs. 2 S. 3 BGB zu tragen, wenn der Bruttopreis der zurückgesendeten Waren nicht höher als 40 Euro ist.
Auch wenn mehrere Waren bestellt werden, ist immer der Preis der zurückgesendeten Ware/n maßgeblich.
Der teilweise Widerruf einer Bestellung ist nach überwiegender Ansicht aus Gründen des Verbraucherschutzes möglich, so auch das AG Wittmund mit Urteil vom 13.03.2008 (Az.: 4 C 661/07).
Beispiel:
Kunde bestellt 5 Sachen zum Gesamtpreis von 250 Euro; dabei kosten drei Stück je 60 Euro und zwei je 35 Euro. Zunächst widerruft der Kunde seinen Vertrag hinsichtlich zwei der 60 Euro Produkte und sendet diese zurück. Einige Tage später wird auch vom Widerrufsrecht eines der 35 Euro Produkte Gebrauch gemacht und dieses separat zurückgesendet. Wer trägt die jeweiligen Versandkosten?
Sendung 1 mit Gesamtwert von 120 Euro: Unternehmer muss Rücksendekosten tragen
Sendung 2 mit Gesamtwert von 35 Euro: Verbraucher trägt Kosten der Rücksendung
Fazit:
Es kommt immer auf den Wert der konkret zurückgesendeten Ware an, auch wenn der Wert der gesamten Bestellung deutlich über 40 Euro lag.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






14 Kommentare
ich habe im August 2018 mehrere Bikinis bestellt. Diese kamen alle in unterschiedlichen Paketen. Ich hätte alle einzeln zurück senden müssen, da es alles verschiedene Intersport Anbieter waren. Das wusste ich aber nicht. Für mich als Verbraucher ist Intersport EIN Unternehmen, wie H&M, Otto usw. Sie haben mir lediglich einen Bikini zurück gezahlt. 124 € stehen jetzt aus. Ich habe den Post ID noch. Sie weigern sich seit 1,5 Jahren mir den Betrag zurück zu zahlen. Fakt ist. derjenige, der die Sendung empfangen hat, hat die 6 Bikinis gesehen, aber nur einen ausgebucht. Das ist Abzocke. Ich habe alle zurück gesendet. Aussage gegen Aussage, aber ich habe den Post ID als Beweis, der aber nicht beweist, dass alle 6 Bikinis drin waren. Waren sie aber. Die anderen beiden Bikinis die ich auch bestellt habe, habe ich fristgemäß bezahlt. Ich kann doch als Verbraucher nicht wissen, dass ich 6 Bikinis vom gleichen Unternehmen Intersport in 6 Packungen zurück senden muss. Ich dachte noch, so viel Plastikmüll heutzutage und habe eine Tüte genommen, in die alle reinpassen. Ich finde da muss der Verbraucher geschützt werden. Ich will mein Geld zurück. Das liegt wohl beim Inkassobüro, weil die meinten, ich hätte ja die 6 Bikinis nicht bezahlt. Warum auch??? Sie wurden ja fristgerecht zurückgesendet. Ich hoffe, Sie können mir helfen.
Perfekte Schufa, bestelle und bezahle alles online seit 14 Jahren, noch nie Probleme.
Macht keinen Sinn mehrere gleiche Bikinioberteile unterschiedlicher Größe zu behalten ohne Hose oder die ohne Hose online weiter zu verkaufen. Das wird mir ja wohl unterstellt. Was soll ich mit Bikini Oberteilen, die mir nicht passen. Den einen aus dem Sortiment habe ich ja bezahlt, ist also klar, dass ich die anderen wenn nicht online verkauft zurück gesendet habe.
Viele Grüße
-> Versandkosten wurden nur teilweise von Amazon übernommen!
Vermutlich rechtswidrige Praxis? Ich gehe der Sache nach.
was ist denn eigentlich, wenn der Kunde zwei Bestellungen getätigt hat bei denen die Artikel jeweils über 40 EUR liegen und er nun die beiden Artikel in zwei getrennten Paketen zurücksendet?
Muss dann der Shop für beide Pakete Rücksendekosten erstatten, obwohl der Kunde durchaus beide in einem Paket hätte zurücksenden können?
Gruß
Michael
da das einzelene Produkt nicht über 40 Euro kostet.
ob nun alle Produkte zusammen 60 Euro kostet ist vollkommen egal,
es zählt immer der einzelene Preis der zurückzusenden Ware.
und da die in deinem Fall jeweils immer unter 40 Euro liegen, müßt du die Rücksendekosten tragen.
lg
Aber auch das finde ich legitim.
Gruß
Benjamin Severin
War mir auch neu, ist aber meines Erachtens legitim.
Gruß
Benjamin Severin
Es werden mir also konkret 3,50 € von der Gutschrift abgezogen, weil ich das Amazon Rücksende-Etikett benutze. Der Wert der zurückgesendeten Artikel beträgt 26,98+35,98=62,96 €.
Diese Vorgehensweise widerspricht der üblichen Betrachtungsweise der 40 € Klausel. Ich habe jedoch auch gesehen, das sich z.B. der Händlerbund e.V. in einer Info erstellt von Rechtsanwältin LL.M. Annegret Mayer in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Andreas Arlt und Rechtsassessorin Mandy Herwig dieser Vorgehensweise anschliessen und ebenfalls jeden einzelnen Artikel separat bzgl. 40 € Grenze betrachten.
Wie ist Ihre Auffassung und gibt es dazu aktuelle Rechtsprechung?
Besten Dank,
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/04/17/neue-abmahnwelle-wegen-40-eur-klausel-nur-in-der-widerrufsbelehrung/#comment-350398
Dort wird gesagt, dass Amazon nicht für die Rücksendung aufkommt auch bei einer Rechung von 200 Euro, wenn der Wert des einzelnen Artikel die 40 Euro nicht überschreitet. Wenn es so wäre, wäre es gut für die Shopbetreiber. Wenn man die 40 Euro Klausel liest, geht es aber nicht um einzelne Artikel, sondern um den Wert der gesamten Rücksendung.
Wen 1 Artikel über 60,- Euro und 1 Artikel über 35,- Euro in einem paket zurückgeschicht werden, d.h. der Gesamt-Rücksendewert beträgt 95,- Euro, trägt dann der Internethändler die Rücksendekosten oder muss der Endkunde wegen des 35,-Euro-Artikels die Rücksendekosten tragen?
ich verstehhe diese Klausel sowieso nicht, es ist doch egal ob die Ware 35,00€ oder 200,00€ kostet.Der Kunde müsste auf jeden Fall die Rücksendekosten bezahlen, da er bei einem Geschäftskauf
auch keinen Ersatz für seine Zeit und Fahrausgaben erstattet bekommt.Ein Kunde schaut auf meine Kosten 14 Tage lang Fernsehen
und danach schickt er ihn zurück und ich zahl da noch obendrauf die Speditionskosten und habe ein gebrauchtes Gerät im Geschäft stehen?Hallo , da müsste es doch bei dem dümmsten Richter klingeln? Vieleicht kann ich auch die Kosten an die Richter weitergeben und weiss dieses nur noch nicht?
Ich bin sehr sauer über die dauernden Neuerungen.
MfG
R.Barbehenn
Herzlich, Nicola Straub
Einen Teilwiderruf kennt m.W. auch das deutsche Recht (noch) nicht.
Es wäre hier zu klären ob der Widerruf überhaupt korrekt erfolgt ist. Ein Widerruf eines Teil des Vertrages ist m.W. nicht möglich. Somit hätte der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und es ist nicht zu erstatten.