Regulierungsverfügung für ATM-Bitstromzugang

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG (DT AG) heute die Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang bekannt gegeben und die Entscheidung zugleich in ihrem Amtsblatt und auf ihrer Internetseite www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.
In der Regulierungsverfügung ist der DT AG eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum ATM-Bitstromzugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen, zur getrennten Rechnungsführung und zur Veröffentlichung eines Standardangebots auferlegt worden. Hinsichtlich der Entgelte hat die zuständige Beschlusskammer eine nachträgliche Entgeltkontrolle für ausreichend erachtet und von einer Vorab-Genehmigungspflicht nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung abgesehen. "Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Deutsche Telekom den hierdurch zugestandenen Freiraum jetzt nicht zum Nachteil der Wettbewerbsunternehmen ausnutzen wird", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth und kündigte an, dass die Behörde die Preisgestaltung aufmerksam verfolgen wird.
Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, auf den nachgelagerten Endkundenmärkten qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten. Hierin unterscheidet sich der ATM-Bitstromzugang vom IP-Bitstromzugang. Der IP-Bitstromzugang wird auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt und hat vornehmlich den DSL-Massenmarkt im Blick. Die DT AG wurde bereits im September letzten Jahres dazu verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugang zu gewähren.
Quelle: Pressemitteilung der BNetzA
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