Regulierungsverfügung für ATM-Bitstromzugang

Regulierungsverfügung für ATM-Bitstromzugang

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG (DT AG) heute die Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang bekannt gegeben und die Entscheidung zugleich in ihrem Amtsblatt und auf ihrer Internetseite www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.

In der Regulierungsverfügung ist der DT AG eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum ATM-Bitstromzugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen, zur getrennten Rechnungsführung und zur Veröffentlichung eines Standardangebots auferlegt worden. Hinsichtlich der Entgelte hat die zuständige Beschlusskammer eine nachträgliche Entgeltkontrolle für ausreichend erachtet und von einer Vorab-Genehmigungspflicht nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung abgesehen. "Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Deutsche Telekom den hierdurch zugestandenen Freiraum jetzt nicht zum Nachteil der Wettbewerbsunternehmen ausnutzen wird", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth und kündigte an, dass die Behörde die Preisgestaltung aufmerksam verfolgen wird.

Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, auf den nachgelagerten Endkundenmärkten qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten. Hierin unterscheidet sich der ATM-Bitstromzugang vom IP-Bitstromzugang. Der IP-Bitstromzugang wird auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt und hat vornehmlich den DSL-Massenmarkt im Blick. Die DT AG wurde bereits im September letzten Jahres dazu verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugang zu gewähren.

Quelle: Pressemitteilung der BNetzA

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Bluesky
(28.04.2025, 10:56 Uhr)
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Bluesky
Schutzpaket für Arbeitgeber
(24.04.2025, 09:59 Uhr)
Schutzpaket für Arbeitgeber
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Kaufland.fr und Kaufland.it
(11.04.2025, 12:22 Uhr)
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Kaufland.fr und Kaufland.it
Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung
(27.03.2025, 11:10 Uhr)
Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung
Professionelle Rechtstexte für Software-as-a-Service
(17.03.2025, 11:03 Uhr)
Professionelle Rechtstexte für Software-as-a-Service
Barrierefreiheitserklärung für Shops
(12.03.2025, 15:42 Uhr)
Barrierefreiheitserklärung für Shops
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei