IT-Recht Kanzlei informiert hinsichtlich Berücksichtigung beim außergerichtlichen Schreiben

Die IT-Recht Kanzlei hat nun all diejenigen (via E-Mail, Fax und Telefon) informiert, die die Kanzlei im Zusammenhang mit dem schweizerischen Abmahnverein kontaktiert hatten. Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich dem Sekretariat der IT-Recht Kanzlei danken, welches wahrlich eine organisatorische Mammutaufgabe zu meistern hatte.
Auf die Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei machen wir aufmerksam.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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