Kostenloser Anonymisierungsdienst ANON bietet mehr Sicherheit durch Server im Ausland

Nach einer überfallartigen Beschlagnahmungsaktion durch Polizei und Staatsanwaltschaft im September hat das Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), nun internationale Partner für den Anonymisierungsdienst AN.ON gefunden. Wie das ULD, eine Dienststelle des Landes, heute in Kiel mitteilt, wird nunmehr eine Kaskade mit einem Betreiber außerhalb Europas - in Tunesien - und einem weiteren Rechner in Dänemark gestartet.
AN.ON ermöglicht Nutzern des World Wide Web, kostenlos IP-Adresse zu verschleiern. Der dafür eingesetzte Java Anon Proxy (JAP)-Server mischt den Datenverkehr über mehrere Stationen mit dem Traffic anderer Nutzer. Dadurch wird eine Rückverfolgung einzelner IP-Pakete zum Absender unmöglich.
Außerdem wurde die zugehörige Anonymisierungs-Software JAP überarbeitet und weiterentwickelt. JAP kann sich nun im Fall von Verbindungsfehlern automatisch mit anderen Mix-Kaskaden verbinden, kommuniziert auf Wunsch nur über eine einzige anonyme Verbindung mit den Komponenten des Systems, holt sich automatisch Informationen über verfügbare Mix-Kaskaden und Updates und enthält eine flexiblere Skin-Unterstützung. Ein Installationsassistent, der die Inbetriebnahme von JAP vereinfachen soll, richtet sich an neue JAP-Nutzer. Eine weitere Besonderheit ist die Einführung eines Konsolenmodus, mit dessen Hilfe JAP auf Servern oder Routern ohne grafische Oberfläche selbständig laufen kann, sofern dort JAVA installiert ist.
Da die öffentliche Finanzierung des Projektes zum Jahresende ausläuft, soll in einer weiteren Programmversion ein Bezahlsystem in den AN.ON-Dienst integriert werden. Eine Alpha-Version des Bezahlsystems kann bereits jetzt mit "Spielgeld" getestet werden. Zum Abschluss des geförderten Projektes wird am 24. November 2006 im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin eine Konferenz stattfinden, wo perspektivisch Einsatzszenarien und Geschäftsmodelle diskutiert werden, die sich mit Anonymisierungsdiensten wie AN.ON ergeben.
Quelle: www.de.internet.com
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






0 Kommentare