EU-Prozess um Steuerrückerstattung für UMTS-Lizenzen in entscheidender Phase

EU-Prozess um Steuerrückerstattung für UMTS-Lizenzen in entscheidender Phase
2 min
Beitrag vom: 05.09.2006

Generalanwältin trägt Schlussanträge vor

Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geht an diesem Donnerstag der Prozess um eine mögliche Steuerrückerstattung aus UMTS-Lizenzgebühren in die entscheidende Phase. Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazins 'Focus-Money' (kommende Ausgabe) wird Generalanwältin Juliane Kokott ihre Schlussanträge zu der Frage vortragen, ob die Gebührenbescheide im Jahr 2000/2001 Umsatzsteuer enthielten oder nicht (Rechtssachen C-284/04 und C-369/04). Sollte das Gericht eine Umsatzsteuerpflicht bejahen, winken den Mobilfunkkonzernen europaweit milliardenschwere Steuerrückerstattungen.

Allein in Deutschland beliefe sich die Summe dem Bericht zufolge für die sechs Lizenznehmer auf sieben Milliarden Euro, Großbritannien müsste 5,6 Milliarden Euro erstatten.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob die Auktion ein hoheitlicher Akt war (keine Umsatzsteuer) oder ein marktwirtschaftliches Geschäft darstellte (Umsatzsteuer). In seinen Anfragen an rund 20 Prozessbeteiligte, insbesondere aus Österreich und Großbritannien, beschäftigte den EuGH nach dem Bericht zuletzt vor allem die Frage, ob es den Wettbewerb beeinträchtigen könnte, wenn die Lizenzvergabe durch Behörden nicht der Mehrwertsteuer unterläge. Das deute darauf hin, „dass der EuGH gar nicht von einer hoheitlichen Tätigkeit ausgeht, sondern zuerst prüft, ob die Vergabe an sich in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fällt”, sagte Rechtsanwalt Bernd Burgmaier, Umsatzsteuerexperte der Anwaltskanzlei Dr. Sommer + Burgmaier in München dem Blatt. Sollte der EuGH bereits diesen Punkt verneinen, würde das dem Wirtschaftsmagazin zufolge die Hoffnung auf eine Rechnung mit Umsatzsteuer zunichte machen.

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