Bundesverfassungsgericht beschränkt Abhören von Anwaltstelefonen

Bundesverfassungsgericht beschränkt Abhören von Anwaltstelefonen

Telefone von Rechtsanwälten dürfen nur dann vom Staatsapparat abgehört werden, wenn im richterlichen Beschluss ein konkreter Verdacht auf eine Straftat genannt wird. Der allgemeine Hinweis auf ein mögliches Verbrechen eines Berufsgeheimnisträgers genügt nicht, um die Abhöraktion zu begründen, hat das Bundesverfassungsgericht heute in Karlruhe entschieden.

In dem heute veröffentlichten Beschluss gaben die Richter dem Verteidiger eines verurteilten Anführers einer gewalttätigen Türsteher- und Zuhälterbande Recht. Wegen des Verdachts der Geldwäsche hatten die Ermittler Telefonate des Anwalts abgehört und seine Kanzlei durchsucht. Nach dem Spruch einer Kammer des Zweiten Senats verletzte die Aktion die Berufsfreiheit und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kommentierte kurz nach der Veröffentlichung des Urteils: "Ich erwarte von der Bundesregierung und dem Bundestag, dass die angekündigte Neuregelung der Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und weiterer heimlicher Ermittlungsmaßnahmen zügig durchgeführt wird." Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg van Essen erklärte, dass das Bundesverfassungsgericht die Strafverfolgungsbehörden erneut in ihre Schranken verwiesen und den Schutz von Berufsgeheimnisträgern gestärkt habe. Der aktuelle Fall von Überwachungsmaßnahmen gegen einen Strafverteidiger zeige deutlich das Versagen der Bundesregierung beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern.

Die FDP fordert, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung, alle staatlichen Überwachungsmaßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mache erneut deutlich, wie wichtig es sei, endlich eine Gesamtreform der Telefonüberwachung vorzunehmen. "Das Gericht hat deutlich darauf hingewiesen, dass die richterliche Anordnung einer Überwachungsmaßnahme den Entscheidungs- und Abwägungsprozess im konkreten Einzelfall erkennen lassen muss. Seit langem ist bekannt, dass gerade bei Telefonüberwachungen die richterlichen Anordnungen überwiegend fehlerhaft sind", so van Essen.

Trotz vielfacher Ankündigungen habe es die Bundesregierung jahrelang unterlassen, einen Gesetzentwurf zur Gesamtreform der Telefonüberwachungen vorzulegen, der auch einen ausdrücklichen Schutz von Berufsgeheimnisträgern vorsieht. Die FDP fordert, dass die Reform der Telefonüberwachung die gesetzlichen Voraussetzungen für die richterliche Anordnung und Dauer der Maßnahmen in der Strafprozessordnung konkretisiert und bestimmbar macht. Das Verfahren der richterlichen Anordnung müsse verbessert werden, indem die Anordnungen ausreichend begründet werden müssen. Der Gesetzentwurf muss ferner Ausnahmetatbestände enthalten, insbesondere zum Schutz bestimmter grundrechtlich geschützter Vertrauensverhältnisse bei Berufsgeheimnisträgern, wie Journalisten und Anwälten.

Quelle: www.de.internet.com

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