Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Sonderkündigungsrecht für Premiere Kunden

18.07.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Sonderkündigungsrecht für Premiere Kunden

Umfangreiche Informationen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Zum 1. August 2006 krempelt PREMIERE sein gesamtes Angebot komplett um – nichts bleibt wie es war. Alle Altkunden sind davon betroffen. Mit Beginn der Fußball-Bundesliga-Saison 2006/2007 am 11.08.2006 können PREMIERE-Kunden mit Fußball-Live-Abo zudem die Fußball-Bundesliga über ihren Fernseher nur noch per Kabel empfangen bzw. mit Hochgeschwindigkeits–Breitbandanschluss (insbesondere über VDSL) der Deutschen Telekom übers Internet. Dieser Breitband-Anschluss wird, so PREMIERE, nicht in allen Anschlussgebieten verfügbar sein.

Die Rechte für die Übertragung der Fußballbundesliga liegen ab August bei dem Bezahlsender arena. Dieser ist mit PREMIERE einen Vertrag eingegangen, wonach PREMIERE den neuen Bundesligasender arena im Kabel flächendeckend verbreiten wird. Dies gilt jedoch nicht für das Satellitenfernsehen. Hier vermarktet arena selbst sein Angebot.

Unabhängig von der Zulässigkeit der Änderungen hätte PREMIERE seine Bestandskunden als Nebenpflicht aus dem geschlossenen Vertrag umfassend über die Änderungen - insbesondere im Verhältnis zu den früheren Angeboten - z. B. mittels einer Gegenüberstellung individuell informieren müssen. Dies ist nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht geschehen. Es geht nicht an, dass sich die Kunden über die Medien oder den nicht sehr transparenten Internetauftritt von PREMIERE selbst informieren müssen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (www.verbraucherzentrale-rlp.de)stellt nun auf ihrer Seite umfangreiche Informationen zur Ausübung eines unter Umständen bestehenden außerordentlichen Kündügungsrechte - wegen der eingeschränkten Bundesliga-Übertragungsrechte. Wie oben bereits ausgeführt, ist dies jedoch nur für diejenigen Kunden relevant, die Premiere über Satellit empfangen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Ab sofort im Mandantenportal: Generator für fremdsprachige Impressen
(26.04.2024, 16:23 Uhr)
Ab sofort im Mandantenportal: Generator für fremdsprachige Impressen
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
(22.04.2024, 16:49 Uhr)
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
(22.04.2024, 07:50 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
(12.04.2024, 15:08 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei