Privatkopie - Verbraucherzentralen rufen zu Protestaktion

Bagatellklausel und Verbot von DRM gefordert, die in Betriebssystem eingreifen
Verbraucherschützer initiieren eine Brief- und Mail-Aktion an die Bundesregierung, um für ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht und für die Wahrung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt zu kämpfen. In dem Appell richtet man sich gegen die beabsichtigte weitere Verschlechterung der Verbraucherrechte im Zuge der Novellierung des Urheberechtsgesetzes (so genannter zweiter Korb). "Rütteln Sie mit einem Brief oder per E-Mail die Minister sowie die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises wach", so Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale heute in Leipzig.
Das seit September 2003 geltende neue Urheberrechtsgesetz zeige in der Praxis, dass es keinen gerechten Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer in der digitalen Welt schafft. Mit der vom Bundeskabinett im März 2006 auf den Weg gebrachten Urheberrechtsnovelle sei zu befürchten, dass sich an dem gegenwärtigen Ungleichgewicht der Rechte der Beteiligten nichts ändern wird. Wenn dieser Kabinettsbeschluss Gesetz wird, drohe eine weitere Verschlechterung der Rechte für Nutzer und Urheber, - zum einseitigen Vorteil der Rechteverwerter.
"Wir befürchten angesichts der Fortgeltung der gravierenden Beschränkungen der Verbraucherrechte und der Aufweichung des Datenschutzes in der geplanten Urheberrechtsnovelle zugunsten der gewinnorientierten Verwertungsrechte der Medienindustrie dramatische und unverhältnismäßige zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen bereits bei Bagatellverstößen der Verbraucher gegen Urheberrechtsbestimmungen", so Voß.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Verbraucherzentralen fordern die Bundesregierung auf, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Der Datenschutz müsse verbessert, drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken durch DRM- und Kopierschutzsysteme vermieden werden.
Konkret fordern sie das Recht auf Privatkopie nicht durch Kopierschutztechniken beliebig einzuschränken. Eine Bagatellklausel müsse den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
Zugleich wird das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen gefordert, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen. Ein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von vermeintlichen Rechtsverletzern wird ebenfalls abgelehnt. Dieses Recht müsse den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben
Quelle: www.de.internet.com
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