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Neues Mediengesetz - Unschuldsvermutung für Spammer

22.06.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neues Mediengesetz - Unschuldsvermutung für Spammer

"Halbherziger Regierungsentwurf für neue Regeln gegen Spamming und Phishing"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung für einheitliche rechtliche Regeln gegen Spamming, das Abfischen von Kundendaten und Ausspionieren von Internet-Nutzern als unzureichend bezeichnet. Bundesrat und Bundestag werden jetzt über das kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Telemediengesetz beraten...

In dem Gesetzesentwurf ist auch eine Regelung zu einer vermeintlich wirksameren Spam-Bekämpfung enthalten. VZBV-Vorstand Professor Edda Müller wies heute in Berlin die Behauptung der Bundesregierung zurück, diese führe zu einem besseren Schutz vor Spam. "De facto bekommen wir jetzt per Gesetz sogar eine Art Unschuldsvermutung für Spammer."

Der VZBV befürchtet, das neue Telemediengesetz werde es nicht leichter machen, kriminellen Spams vorzubeugen oder Verstöße gegen geltendes Recht wirkungsvoll zu sanktionieren. Zwar sollen Spams mit gefälschten oder verschleierten Absender- oder Betreffangaben künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Allerdings muss nach dem aktuellen Vorschlag der Bundesregierung dem Absender einer unverlangt versendeten E-Mail ein "absichtliches" Vorgehen nachgewiesen werden - gelingt dies nicht, genießen Spammer quasi eine Unschuldsvermutung. "Der Nachweis eines absichtlichen Vorgehens wird nach allen bisherigen Erfahrungen nicht zu führen sein", so Müller. Daher hätten die Bußgeldvorschriften schon aus diesem Grunde keine tatsächlich abschreckende Wirkung.

Schwächen des neuen Gesetzes sieht der VZBV aber nicht nur bei der Abwehr gegen Spam. Auch beim Schutz der Daten von Internet-Nutzern bietet der Regierungsentwurf nach Auffassung des VZBV keine nachhaltige Stärkung des Verbraucherschutzes. "Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie sich beim Online-Shoppen, beim legalen Musik-Download und beim Surfen im Internet ebenso frei und unerkannt bewegen können wie beim Einkaufen in der Fußgängerzone", sagte Müller. "Der beste Schutz vor Datenmissbrauch oder kriminellen Attacken via Internet besteht deshalb darin, dass Anbieter und Provider so wenig persönliche Daten wie möglich erheben und speichern." Genau an diesem Punkt bestehe im aktuellen Entwurf noch deutlicher Nachbesserungsbedarf.

Zu den wesentlichen Nachbesserungen, die aus Sicht der Verbraucherorganisation notwendig wären, zählt insbesondere die Erweiterung des bestehenden Fernmeldegeheimnisses auf die gesamte elektronische Kommunikation und Mediennutzung ("Telemediengeheimnis"). Weiter nötig sei die zwingende Vorgabe einer "Opt-In"-Regelung, der Zustimmung durch den betroffenen Nutzer vor dem Erstellen von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen durch die Diensteanbieter. Der aktuelle Entwurf sieht hier lediglich eine Widerspruchsmöglichkeit vor.

Erreicht werden müsse auch ein uneingeschränktes Koppelungsverbot, das heißt der Ausschluss einer Koppelung der Nutzung bestimmter Dienste (zum Beispiel Internet-Auktionen) an eine vorherige zwangsweise Zustimmung zu einer weitreichenden Datenverwendung durch den Anbieter.

"Wir erleben eine explosionsartige Zunahme bei den Möglichkeiten, Nutzerdaten zu sammeln und für alle erdenklichen Zwecke zu verwenden und über die ganze Welt zu verbreiten", sagte Edda Müller. "Ich erwarte von der Bundesregierung deshalb mehr Phantasie, wie das Bürgerrecht auf Selbstbestimmung über die eigenen Daten gewahrt werden kann."

Das Telemediengesetz soll angesichts der rasanten technischen Entwicklung das bisher stark zersplitterte deutsche Recht für Internet, Rundfunk und digitale Dienste einheitlich gestalten. Es wird die bestehenden Vorschriften des Teledienstegesetzes, des Teledienstedatenschutzgesetzes, des Mediendienstestaatsvertrages und des Rundfunkstaatsvertrages zusammenführen und vereinheitlichen.

Quelle: www.de.internet.com

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