UfAB Sonderinformation zu neuen Verdingungsordnungen

Im Mai wurde eine Neufassung der Verdingungsordnungen VOL/A, der VOF und der VOB/A veröffentlicht. Diese Verdingungsordnungen sind noch nicht vollständig anwendbar. Um IT-Beschaffern praktische Hinweise zur aktuellen Rechtslage zu geben, veröffentlicht die KBSt (Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung) die UfAB-Sonderinformation 2 und stellt diese zum Download bereit...
Die UfAB-Sonderinformation 2/2006 "Neue VOL/A"(auch abrufbar hier ) liefert Hinweise für die Praxis bis zur Veröffentlichung der "Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung".
Seit dem Jahr 2004 sind neue EU-Richtlinien (EU-Legislativpaket) in Kraft getreten, die die öffentliche Auftragsvergabe betreffen und in deutsches Recht umzusetzen sind. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht sind zwischenzeitlich die Verdingungsordnungen (VOL/A, VOB/A und VOF) in neuer Fassung veröffentlicht worden.
Die Anwendbarkeit dieser Neufassungen wirft in der Praxis einige Fragen auf:
So ist der Abschnitt 1 der VOL/A wegen einschlägiger haushaltsrechtlicher Regelungen ab sofort anwendbar, während die Abschnitte 2 bis 4 dieser Verdingungsordnung sowie die VOF und auch die VOB/A formal erst mit Veröffentlichung einer Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung einer Anwendungsverpflichtung unterliegen. Formal sind bis dahin die bisherigen Fassungen anzuwenden – diese geben jedoch nicht das seit 1. Februar 2006 anwendbare EU-Recht wieder.
Die UfAB-Sonderinformation 2 / 2006 "Neue VOL/A" gibt Hinweise für die Praxis bis zur Veröffentlichung der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung. Nach der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie für Herbst 2006 geplanten Veröffentlichung dieser Verordnung wird eine neue aktualisierte Fassung der UfAB (UfAB IV) veröffentlicht werden.
Quelle: www.kbst.bund.de
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