Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Cleanaway durch Sulo mit Auflagen

Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Cleanaway durch Sulo mit Auflagen

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Cleanaway Deutschland Holding GmbH ("Cleanaway") durch die Sulo GmbH ("Sulo") mit Auflagen freigegeben. Das Zusammenschlussvorhaben war auf Antrag der beteiligten Unternehmen von der Kommission an das Bundeskartellamt zur Prüfung verwiesen worden, obwohl der gemeinsame Umsatz die 5 Milliarden-Grenze überschreitet, da es sich fast ausschließlich auf deutschen Märkten auswirkt.

Sulo ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Blackstone Group und von Apax Partners. Die Anteile von Cleanaway werden derzeit noch vom Brambles Konzern (Australien/U.K.) gehalten.

Sowohl Sulo als auch Cleanaway sind auf allen bedeutenden Entsorgungsmärkten in ganz Deutschland tätig. Auf mehreren Märkten hätte der Zusammenschluss zu Wettbewerbsproblemen geführt. Durch den Zusammenschluss wären bereits bestehende marktbeherrschende Stellungen auf regionalen Märkten in Hessen (für Sammlung und Transport von Restmüll, Altpapier, Altglas und Leichtverpackungen sowie der Sortierung von Leichtverpackungen), in Rheinland-Pfalz/Saarland (bei der Erfassung von Restmüll und Leichtverpackungen sowie der Sortierung von Leichtverpackungen) und in Sachsen (bei Sammlung und Transport von Restmüll) verstärkt worden. Auf diesen Märkten lagen bereits vor dem Zusammenschluss marktbeherrschende Stellungen vor, da die führenden Anbieter auf diesen Märkten gemeinsam sehr hohe Marktanteile von teilweise weit über 50% halten, während die Marktanteile der nachfolgenden, meist mittelständischen Unternehmen, erheblich geringer sind. Darüber hinaus sind die großen Entsorgungsunternehmen durch gemeinsame Beteiligungen, Arbeitsgemeinschaften und Subunternehmerverhältnisse miteinander verflochten.

Sulo und Cleanaway haben für die betroffenen Märkte jeweils Zusagen angeboten, um die eintretende Verstärkungswirkung zu kompensieren. Im Rahmen der Auflagen müssen Sulo und Cleanaway nun Vermögenswerte an unabhängige Dritte veräußern, die in den jeweiligen sachlich und räumlich relevanten Märkten die Verstärkung durch den Zusammenschluss beseitigen.

Kartellamtspräsident Dr. Ulf Böge: "Das Amt sieht die zunehmende Konzentrationstendenz in der Entsorgungswirtschaft mit Sorge. Bereits heute liegen in zahlreichen Entsorgungsmärkten oligopolistische Strukturen vor, die durch zahlreiche, wettbewerbsdämpfende Verflechtungen innerhalb der Branche gekennzeichnet sind. Das Bundeskartellamt hat im Fusionsfall Sulo/Cleanaway durch Auflagen sichergestellt, dass es in bestimmten Bereichen nicht zu stärkeren Marktpositionen kommt als sie vor dem Zusammenschluss bereits bestanden. Das Bundeskartellamt erwartet weitere "Aufholfusionen", wird einer unerwünschten Marktverengung aber weiterhin im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten entgegenwirken."

Quelle: PM des Bundeskartellamts

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