Umsetzung der EU-Vergaberechtlinie ins deutsche Recht nach Ablauf der Umsetzungsfrist

Umsetzung der EU-Vergaberechtlinie ins deutsche Recht nach Ablauf der Umsetzungsfrist
Am 31.01.2006 lief die Frist zur Umsetzung der Vergaberechtlinie 2004 ab, ohne dass der deutsche Gesetzgeber seiner Umsetzungsverpflichtung nachgekommen wäre. In Gesetz umgesetzt wurde lediglich der so genannte wettbewerbliche Dialog, durch das am 08.09.2005 in Kraft getretene ÖPP-Beschleunigungsgesetz. Ansonsten existieren lediglich die Entwürfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom März 2005, an denen die große Koalition in dieser Form nicht festhalten will.
Das Bundeswirtschaftministerium hat diesen Misstand nun mit folgenden Schritten abgemildert.
1. Schritt: Runderlass des Bundeswirtschaftsministeriums
In einem ersten Schritt hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Runderlass bekannt gegeben, wie die zwingende Änderung der neuen „EU-Rechtlinien” beachtet werden soll.
2. Schritt: Anpassung der Verdingungsordnungen und der Verdingungsverordnung (VgV)
Bis zum Sommer 2006 sollen die Verdingungsordnungen entsprechend angepasst werden und ergänzt werden. Dies soll dann durch eine Änderung der VgV rechtsverbindlich gemacht werden.
3. Schritt: Umfassende Reform des deutschen Vergaberechts
In einem letzten Schritt soll dann Umsetzung erfolgen mit dem Ziel der Verschlankung und der umfassenden Reformierung des deutschen Vergaberechts. Wann dies geschehen wird ist noch offen.
Fazit:
Bis aufs Weitere wird die VOL/A mit ihrem dreistufigen Aufbau erhalten bleiben wird. Es wird einige Änderungen bez. der Höhe der Schwellenwerte geben. Die wichtigsten anderen Änderungen beziehen sich in erster Linie auf die Regelung von Rahmenverträgen und der elektronischen Vergabe. Wesentliche Änderungen stehen erst mit der eigentlichen Reform des Vergaberechts (3. Schritt) ins Haus.
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