Bundeskartellamt mahnt RTL-n-tv ab

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Nachrichtensender n-tv durch RTL Television GmbH, Köln, abgemahnt. RTL hält bislang bereits 50% der Anteile an der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG, Köln, und beabsichtigt, die restlichen 50% vom Mitgesellschafter CNN/Time Warner zu übernehmen.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den bundesweiten Fernsehwerbemarkt in Deutschland. Auf diesem Markt verfügt die RTL Group, Luxemburg, mit ihren Sendern RTL, VOX, Super RTL und n-tv gemeinsam mit der ProSiebenSat.1 GruppeMedia AG, Unterföhring, bereits heute über eine marktbeherrschende Stellung. Nach bisherigen Erkenntnissen des Bundeskartellamtes führt der geplante Erwerb der restlichen 50% der Anteile an n-tv zur Absicherung und damit zur Verstärkung dieser kollektiven marktbeherrschenden Stellung.

Der bislang gemeinsam kontrollierte Sender n-tv würde durch den geplanten Erwerb künftig alleine durch die RTL Group kontrolliert. Nach den bisherigen Ermittlungen ginge damit eine Erhöhung und Intensivierung der Einflussmöglichkeiten auf n-tv einher. Die RTL Group könnte nach dem Zusammenschluss alle Entscheidungen alleine treffen und die Geschäfte bestimmen, ohne auf die Interessen von CNN/Time Warner Rücksicht nehmen zu müssen. Außerdem würde der geplante Zusammenschluss durch eine weitere Angleichung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturmerkmale zu einer Verengung des bestehen-den Duopols zwischen der RTL Group und der ProSiebenSat.1 Gruppe führen.

Die Zusammenschlussbeteiligten haben bis zum 16. Februar 2006 die Gelegenheit, zu der Abmahnung Stellung zu nehmen.

Quelle: Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 06.02.2006

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