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Kürzlich ist die neue europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Nr. 1007/2011) in Kraft getreten, die ab dem 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vollständig ersetzen wird. Online-Händler haben sich auf die neue Rechtslage einzustellen, da sich die Regeln zur Kennzeichnung zum Teil ändern werden. Wie sind Textilien in Zukunft zu kennzeichnen? Was gilt etwa bei nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen eBook zur Textilkennzeichnung.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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