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Seit dem 14.09.2010 gilt die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords. Damit reagiert Google auf die aktuelle Entscheidung des EUGH (Urteil vom 23.3.2010 – Az.: C-236/08 bis C-238/08) zum Thema Markenrecht und Google AdWords.
Der EUGH hatte im März diesen jahre u.a. entschieden, dass ein Anbieter eines Internetreferenzierungsdienstes, der wie Google Adwords arbeitet (also auch Google Adwords selbst), durch das Betreiben dieses Werbedienstes keine Markenrechtsverletzung begeht. Die ausführliche Auseinandersetzung mit dem Urteil finden Sie hier.
Aufgrund des Urteils passt Google Deutschland bzw. Europa nun Ihre Markenrichtlinie an. Mehr Infos gibt es hier.
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Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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