![EU-Kommission: Soziale Netzwerke bieten nur unzureichenden Schutz Minderjähriger](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/2702/image.png)
In den meisten sozialen Netzwerken in Europa sind Minderjährige nicht ausreichend geschützt. Das zeigt ein gestern (Dienstag) in Brüssel vorgestellter Bericht der EU-Kommission. Auch die in Deutschland besonders beliebten Netzwerke SchülerVZ und Facebook haben Nachholbedarf.
Zwar stellt eine Mehrzahl der getesteten Seiten inzwischen Sicherheitsinformationen für Minderjährige bereit. Aber die meisten Netzwerke verstoßen weiterhin gegen die "Grundsätze für sichere soziale Netze in der EU", die sie mit der Kommission 2009 vereinbart hatten. Die Zahl der minderjährigen Netzwerker nimmt indes weiter zu: 77 Prozent der 13-16jährigen und 38 Prozent der 9-12jährigen Internetnutzer in der EU sind in Netzwerken aktiv.
Bislang haben 21 Unternehmen die "Grundsätze für sichere soziale Netze" unterzeichnet. Sie sollen Minderjährige vor der Kontaktaufnahme durch Fremde schützen und vor einer öffentlichen Beschädigung ihres Rufes. Kommissarin Kroes betonte, sie werde die Websites weiterhin drängen, bestehende Mängel zu beseitigen. Bei den zwischen Dezember 2010 und Januar 2011 durchgeführten Tests wurden 14 Websites geprüft: Arto, Bebo, Facebook, Giovani.it, Hyves, Myspace, Nasza-klasa.pl, Netlog, One.lt, Rate.ee, SchülerVZ, IRC Galleria, Tuenti und Zap.lu. Weitere neun Websites werden im Laufe dieses Jahres noch getestet.
Quelle: PM der EU-Kommission
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