Bundespräsident: Hat Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) noch nicht unterzeichnet
Der Bundespräsident hat die Bundesregierung um eine ergänzende Stellungnahme zum Zugangserschwerungsgesetz gebeten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/313) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/153) mit.
Mit dem Gesetz soll der Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornografischen Angeboten durch Sperrungen verhindert werden. Angaben zum Inhalt des Schreibens lehnt die Bundesregierung ”auch aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten ab“. Es sei nicht bekannt, ob und wann der Bundespräsident das Gesetz ausfertigen werde. Auf die Frage der Fraktion, wie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aussetzung beziehungsweise Nichtanwendung des Gesetzes verfahrensrechtlich umgesetzt werden solle, teilt die Regierung mit, dass die Überlegungen zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen seien.
Quelle: Pressemitteilung des Bundestages vom 18. Januar 2010
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