Reclay informiert am 30.11.2021 über neue Kennzeichnungspflichten in Frankreich

Reclay informiert am 30.11.2021 über neue Kennzeichnungspflichten in Frankreich
2 min
Beitrag vom: 18.11.2021

Ein Dekret von Juli 2021 bringt neue Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Frankreich. Die Rücknahmesysteme LEKO und CITEO haben ein standardisiertes Konzept für Trennhinweise entwickelt, das am 9. September 2021 behördlich genehmigt wurde.

Aufgrund des hohen Informationsbedarfs bieten Activate by Reclay und die RecycleMe GmbH ihre Beratung im Rahmen eines Experten-Webinars für Unternehmen, die von den neuen Verpflichtungen betroffen sind, an. Nach Einschätzung der Experten ist es sinnvoll, sich bereits jetzt mit den Details der Neuerungen auseinanderzusetzen, da die Regulierung bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Gleichzeitig wird den Herstellern und Verkäufern jedoch eine Übergangsfrist bis zum 9. September 2022 gewährt, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Spätestens bis zum 9. März 2023 müssen im Übrigen auch solche Verpackungen die entsprechenden Kennzeichnungen tragen, die vor dem 9. September 2022 importiert oder hergestellt wurden. Für das Anstoßen konkreter Prozessumstellungen sollte allerdings nach Ansicht der Experten – sofern möglich – die angebotene Übergangsfrist ausgenutzt werden, da es auf EU-Ebene ebenfalls Diskussionen zur Einführung von einheitlichen EU-Trennhinweisen gibt. So könne unnötiger Mehraufwand vermieden werden.

Grundlegende Neuerungen betreffen unter anderem das Triman-Logo, welches zukünftig zusammen mit Informationen zur Mülltrennung standardisiert auf allen Haushaltsverpackungen angebracht werden muss. Dabei werden den Kennzeichnungsverpflichteten sämtliche Logos in unterschiedlichen Formaten, Größen und Farben zur Verfügung gestellt, sodass jedem die optimale Anwendung ermöglicht ist. Für den internationalen Versand wurden spezielle Hinweise entwickelt, die ausschließlich aus Piktogrammen bestehen und um die Länderkennzeichnung „FR“ ergänzt wurden.

Weiterführende Informationen zu den Neuerungen erfahren unsere Leser im Webinar von Reclay und RecycleMe. Bei Rückfragen stehen unsere Partnerunternehmen jederzeit gerne zur Verfügung:

Activate by Reclay
Telefon: +49 (0)221 58 00 98-2888
E-Mail activate@reclay.de

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Tanveer Anjum Towsif / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Französisches Recht: Es muss vorvertraglich informiert werden!
(11.12.2024, 15:47 Uhr)
Französisches Recht: Es muss vorvertraglich informiert werden!
Haftung des Händlers für versteckte Mängel nach französischem Recht
(08.11.2024, 16:06 Uhr)
Haftung des Händlers für versteckte Mängel nach französischem Recht
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für französische Plattformen und Shops
(06.05.2024, 17:57 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für französische Plattformen und Shops
Frankreich: Verbraucherschutzvorschriften können auch für juristische Personen gelten
(24.11.2023, 13:44 Uhr)
Frankreich: Verbraucherschutzvorschriften können auch für juristische Personen gelten
Frankreich: Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien, Lampen und Solar-Panelen
(07.11.2022, 11:47 Uhr)
Frankreich: Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien, Lampen und Solar-Panelen
Wichtige Änderungen bei französischen AGB ab Oktober 2022!
(29.09.2022, 17:11 Uhr)
Wichtige Änderungen bei französischen AGB ab Oktober 2022!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei