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Leserkommentare zum Artikel

Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Online-Händler stehen immer häufiger vor dem Problem: Der Kunde hat die bestellte Ware bereits erhalten, lässt jedoch mit der Begleichung der noch offenen Rechnung auf sich warten. Dahinter können von Vergesslichkeit des Kunden bis hin zu seiner Zahlungsunfähigkeit viele Gründe stecken. Dabei können gerade kleine Online-Shops säumige oder zahlungsunfähige Kunden nicht so leicht verkraften. Im schlimmsten Fall können Kunden mit schlechter Zahlungsmoral für einen Shop-Betreiber auch das finanzielle Aus bedeuten. Wie Sie Zahlungsmuffeln begegnen können und welche Maßnahmen es gibt, um die Zahlungsausstände eintreiben zu können, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.

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Herr

Beitrag von Dan Smok
22.07.2022, 19:30 Uhr

Und was ist im umgekehrten Fall zu tun, wenn das Unternehmen die kostenpflichtige Leistung so fahrlässig erbracht hat, dass eine Nutzung nicht möglich ist? Und weigert sich, es mit dem Vertrag in Einklang zu bringen?

Verzug innerhalb der Widerrufsfrist??

Beitrag von Nina Maler
14.06.2017, 14:34 Uhr

Guten Tag! Ich habe zwei Fragen: 1. Darf ein Unternehmen nach einer Online-Bestellung, innerhalb der Widerrufsfrist Verzugszinsen geltend machen? z.B. genanntes Zahlungsziel auf der Rechnung liegt innerhalb von 7 Tagen und wurde nicht eingehalten, die Widerrufsfrist gilt aber bis zu 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Ist also eine Geltendmachung des Verzugs innerhalb der Widerrufsfrist möglich? Und wenn ja, was passiert, wenn der Kunde nun eine Mahnung inkl. Verzugszinsen erhält und bezahlt, dann aber die Bestellung per Widerruf storniert? Erhält er dann den gesamten Betrag inkl. der Verzugszinsen zurück? 2. Hat ein Kunde Anspruch darauf, auch nur einzelne Artikel einer Online-Bestellung per Widerruf zu stornieren, oder gilt ein Widerruf ausschließlich für die gesamte Bestellung?

Widerruf

Beitrag von claudiak
02.08.2016, 12:05 Uhr

Ganz genau. Ich muss ja erst mal die Ware liefern damit der Kunde Widerruf geltend machen kann. Ich liefere aber nicht bevor gezahlt wurde. In sofern ist ein Widerruf in diesem Kontekst sinnfrei. Wie löst sich das Problem bei Vorkasse denn nun tatsächlich?

+

Beitrag von Elena
17.02.2016, 15:58 Uhr

Guten Tag! Danke für diesen Beitrag! Eine kleine Frage dazu habe ich. Sie schreiben "Dabei sollten Sie jedoch im Auge behalten, dass dem Kunden, sofern Sie Ihre Ware online oder in Katalogen anbieten, ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht. Der Kunde kann seine Bestellung während dieser Zeit also jederzeit widerrufen..." Wie sieht dann das im Zusammenhang mit BGB-Aussage: §356 "(2) Die Widerrufsfrist beginnt

1. bei einem Verbrauchsgüterkauf,

a) der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat..." ? Also ist Stichpunkt -bestellt und belehrt oder Ware erhaltet hat?

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