Kostenlose Google+1 Datenschutzerklärung: für Fans der IT-Recht Kanzlei
Neu im Wettstreit der sozialen Netzwerke ist die Plattform Google+, und hier etabliert sich gerade als Konkurrent zum „like“-Button (Facebook) der „+1“-Button (Google+). Fans der IT-Recht Kanzlei auf Facebook können ab sofort kostenlos eine Datenschutzerklärung für den „+1“-Button nutzen.
Wo bleibt die Datenschutzerklärung nach Betätigung des Like-Button ?
Beitrag von nurxso
11.07.2012, 11:06 Uhr
Leider kam kein weiterführender Link nach Betätigung des "LIKE"-Button bei Facebook zu einer kostenlosen Datenschutzerklärung. Schade, dass nun schon Rechtsanwälte auf solch kleine Tricks zur "Freunde"-Beschaffung angewiesen sind........
Datenschutzverletzung durch Goolges "+1"-Schaltfläche?
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
14.07.2011, 09:08 Uhr
Sehr geehrter Herr Bleicher,
Sie haben in Bezug auf Ihre datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber der "+1"-Schaltfläche von Google+ recht. Aufgrund der Erfassung der IP-Adresse des Nutzers lässt sich vertreten, dass eine Datenschutzverletzung vorliegt (die Personenbezogenheit der IP-Adresse ist bei Juristen derzeit umstritten). Eine endgültige Klärung dieser Frage bleibt abzuwarten. Wir empfehlen daher die Datenschutzerklärung bei Verwendung der "+1"-Schaltfläche um unsere Datenschutzklausel zu ergänzen. Eine eventuelle Datenschutzverletzung wird dadurch zwar nicht geheilt, zumindest wird das Risiko einer Abmahnung hierdurch abgeschwächt. Haben Sie nochmals vielen Dank für Ihren Kommentar!
Datenschutzverletzung?
Beitrag von Thomas Bleicher
13.07.2011, 23:43 Uhr
Sehr geehrter Herr Müller,
herzlichen Dank zunächst für die Bereitstellung der Datenschutzerklärung. Mich irritiert allerdings die - zumindest für mich als Laien - unklare Rechtslage. Beim ersten Durchlesen Ihres Artikels dachte ich: Prima, dann kann ja nichts passieren... Allerdings scheinen dies einige Kollegen anders zu sehen, denn diese empfehlen zwar grundsätzlich auch eine Datenschutzerklärung, formulieren jedoch gleichzeitig, dass diese Erklärung eine potenzielle Verletzung des Datenschutzes nicht heilt.
Ich ziehe daraus das Fazit: Datenschutzerklärung muss zwawr sein, aber sicher ist man dadurch im Bezug auf die Datenschutzrichtlinien keineswegs. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen Thomas Bleicher
Google +1 Datenschutzerklärung und Facebook
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
12.07.2011, 08:50 Uhr
Richtig, die Muster-Datenschutzerklärung bezieht sich, neben Google+1, auch auf Facebook.
Gute Idee
Beitrag von Irene
12.07.2011, 08:46 Uhr
Da werde ich gleich mal auf die Fanpage gehen - vielen Dank. Gut wäre es, wenn diese Datenschutzerklärung auch für Facebook oder generell gelten würde. Oder gibt es dafür auch Texte?
Sonnige Grüße Irene
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