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Unseriöse Emails wegen „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ in Umlauf

21.01.2020, 15:25 Uhr | Lesezeit: 2 min
Unseriöse Emails wegen „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ in Umlauf

Wie uns heute schon mehrere Mandanten berichteten, sind derzeit Emails in Umlauf, in denen Unternehmer unter Hinweis auf einen angeblichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz zur Eintragung in ein „Transparenzregister“ aufgefordert werden. Die Emails werden unter der Absender-Adresse info@transparenzregisterdeutschland.de vorgeblich im Auftrag eines „Organisation Transparenzregister e.V.“ verschickt. Wir halten diese Emails für unseriös und raten davon ab, hierauf zu reagieren.

Die betreffenden Emails haben auszugsweise folgenden Inhalt:

1

2


Versendet werden die Emails im Auftrag eines „Organisation Transparenzregister e.V.“ mit Sitz in Plauen. Dieser verweist hinsichtlich seiner Website auf die URL http://www.transparenzregisterdeutschland.de/ . Diese verlinkt jedoch auf eine leere Seite. Es darf bezweifelt werden, dass dieser Verein überhaupt existiert.

In der Email wird auf die Website www.TransparenzregisterDeutschland.de verlinkt. Dort kann kostenpflichtig eine Eintragung bestellt werden. Außerdem wird auf eine angeblich „verschärfte Meldepflicht seit Januar 2020" hingewiesen.

Tatsächlich gibt es unter www.transparenzregister.de ein Transparenzregister. Dieses wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH betrieben. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Hierauf weist die Bundesanzeiger Verlag GmbH ausdrücklich hin.

Nach allem ist davon auszugehen, dass es sich bei den vorgenannten Emails um Abzocke handelt. Wir raten dringend davon ab, hierauf zu reagieren.

Hinweis: Bei Verdacht auf betrügerische Emails sollten sich Unternehmer (auch) an die für sie zuständige IHK bzw. Berufskammer wenden. Diesen liegen hierzu oftmals bereits nähere Erkenntnisse vor. Zudem gehen einige Kammern auch rechtliche gegen solche Machenschaften vor, sofern dies hinreichend erfolgversprechend ist.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

M
MSC 21.01.2020, 18:55 Uhr
wundersam
Vor allem wird eine alte Firmenadresse angeführt.
Ist an eine GmbH gerichtet die ordentlich alles eingetragen hat, auch Firmensitzverlegung etc.
Sind GmbHs nicht dann automatisch in diesem Register bzw. brauchen sich dort nicht einzutragen?

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