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von Mag. iur Christoph Engel

eBay: Umsatzsteuer auch für Privatverkäufe?

News vom 08.02.2011, 14:28 Uhr | 2 Kommentare 

Bislang galten Privatverkäufe auf eBay nicht als umsatzsteuerpflichtig – kürzlich wurde jedoch ein Ehepaar aus Baden-Württemberg zur Entrichtung der Umsatzsteuer für private Auktionen auf eBay verurteilt. Zur Klärung der Hintergründe und Antwort auf die Frage, ob zukünftig alle Privatauktionen auf eBay steuerpflichtig sind, soll das Urteil hier ein wenig ausgeleuchtet werden.

Inhaltsverzeichnis

Sachverhalt

Das Ehepaar trennte sich im Laufe mehrerer Jahre von seiner Sammlung aus teuren Plüschtieren und Porzellanpuppen, wobei sie einige Energie und Mühe in diese Verkäufe steckten; in weit über 1.000 Auktionen erzielten sie nach Feststellungen der Steuerfahndung Umsätze in Höhe von

  • 23.825,- € im Jahr 2003;
  • 18.057,- € im Jahr 2004 und
  • 30.101,- € im Jahr 2005.

Gegen einen hierzu erlassenen Steuerbescheid gingen sie gerichtlich vor; sie führten hierbei an, dass es sich bei den Verkäufen lediglich um Vermögensumschichtungen handelte und keinerlei Gewinnerzielungsabsicht hinter den Auktionen stand.

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Urteil

Leider erfolglos – das Finanzgericht Baden-Württemberg befand, dass Umsätze in diesem Ausmaß sehr wohl der Umsatzsteuerpflicht unterliegen (Urteil vom 22.9.2010, Az. 1 K 3016/08). Als Begründung wurde angeführt, dass die Eheleute ihre Auktionen so groß angelegt hatten und auch so planmäßig vorgingen, dass auch sie als Privatleute bereits den Unternehmerbegriff des UStG erfüllten:

„Daraus erhellt, dass eine Betätigung bei ‚eBay‘ eines nicht unerheblichen Organisationsaufwands der eigenen Arbeitsabläufe bedarf, sobald die Anzahl der einzelnen Verkaufsauktionen – wie im Streitfall – die Schwelle bloß gelegentlichen Handelns überschreitet. Im Falle der Kläger kam hinzu, dass die Verpackung und der Versand der verkauften Produkte in aller Regel mit einem weit überdurchschnittlichen Aufwand verbunden war, weil es sich zum größten Teil um zugleich zerbrechliche und wertvolle Gegenstände (Puppen, Porzellan, Modellbauteile, Füllfederhalter und Münzen) handelte. Die zeitliche Inanspruchnahme der Kläger aus dieser Tätigkeit dürfte – nach einer vorsichtigen Schätzung des Senats – jedenfalls im Durchschnitt bei mindestens einer Stunde täglich gelegen haben. Bei diesen Umständen ist – auch unter Berücksichtigung der erheblichen und deutlich über den Umsatzgrenzen des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG liegenden Erlöse aus der Verkaufstätigkeit – von einer Nachhaltigkeit der Betätigung auszugehen.“

Dementsprechend seien auch die hierbei erzielten Erlöse umsatzsteuerpflichtig, da mit dieser Tätigkeit bei eBay bereits die organisatorische Qualität eines umsatzsteuerpflichtigen Betriebs erreicht sei und von reinen Privatauktionen nicht mehr gesprochen werden könne.

Kommentar

Dieses Urteil erregte einige Aufmerksamkeit, da es ja Privatleute für ihre eigentlich nichtkommerziellen eBay-Auktionen der Umsatzsteuer unterwirft. Ein Stück weit kann hier jedoch Entwarnung gegeben werden: Wie das Gericht im o.g. Zitat selbst ausführt, gibt hier eine gewisse Erheblichkeitsschwelle, die die Eheleute eben überschritten hatten – ein Umsatz von immerhin 71.983,- € in drei Jahren übersteigt auch eindeutig Flohmarktniveau. Wer gelegentlich alte DVDs, gelesene Bücher oder auch einmal sein gebrauchtes Fahrrad bei eBay versteigert, wird auch in Zukunft seine Steuererklärung nicht ändern müssen. Wer jedoch eine erheblich größere Anzahl an Transaktionen aufweist und hierbei entsprechend hohe Umsätze erzielt (etwa durch das Auflösen von Sammlungen oder das stückweise Veräußern einer Erbmasse), sollte sich vorsichtshalber über eine eventuell anfallende Umsatzsteuer informieren.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Pixel - Fotolia.com
Mag. iur Christoph Engel Autor:
Mag. iur Christoph Engel
(freier jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)

Besucherkommentare

Dr.

02.12.2022, 09:46 Uhr

Kommentar von Jemand

Ja, das wäre doch die logische Konsequenz. Kann ich dann für alle meine Buchkäufe die Vorsteuer absetzen, wenn ich gelegentlich, aber dauerhaft und somit nachhaltig gebrauchte Bücher verkaufe, um...

und was ist mit der Vorsteuer

07.03.2011, 10:45 Uhr

Kommentar von Hoffmann

Wenn das FA die Verkaufserlöse Ust-pflichtig macht kann dann für die vorherigen Kaufaufwendungen die Vorsteuer angerechnet werden?

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