Alle Jahre wieder: Die IT-Recht-Kanzlei wünscht schöne Feiertage

Alle Jahre wieder: Die IT-Recht-Kanzlei wünscht schöne Feiertage
2 min
Beitrag vom: 22.12.2020

Vor einem Jahr haben wir auf ein besonderes Jahr zurückgeblickt, welches von der Corona-Pandemie geprägt war. Wer hätte damals gedacht, dass unser diesjähriger Jahresrückblick ähnlich ausfallen würde?

Viele unserer Mandanten berichteten uns, dass sie wirtschaftlich unter der Pandemie leiden, einige so stark, dass sie ihren Gewerbetrieb einstellen mussten, da er nicht mehr rentabel war. Andere wiederum konnten von der Schwäche des stationären Handels profitieren sowie von der Tatsache, dass immer mehr Menschen Waren online bestellen. Dieser Trend wurde durch die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen noch verstärkt.

Der Online-Handel wächst also weiter – und das ist auch gut so.

Auch der Gesetzgeber war in diesem Jahr nicht untätig und hat uns wieder einmal mit zahlreichen gesetzlichen Änderungen konfrontiert, die sich auch auf den E-Commerce auswirken. Immer häufiger haben diese Gesetzesänderungen ihren Ursprung in Brüssel, was ein Beleg dafür ist, dass die EU auch in rechtlicher Hinsicht immer stärker zusammenwächst.

Nicht immer kommen dabei auch gute und praktikable Gesetze heraus, was etwa die neuen Regelungen zum Kaufrecht belegen, welche zum 01.01.2022 in Kraft treten. Wir sehen unsere Aufgabe umso mehr darin, unsere Mandanten möglichst praxisorientiert durch den Dschungel an Rechtsvorschriften zu begleiten, so dass diese sich auf den Handel konzentrieren können.

Hierzu bieten wir inzwischen auch zahlreiche technische Lösungen für diverse Shopsysteme und Online-Marktplätze an, über die unsere Mandanten ihre Rechtstexte bequem übertragen und aktualisieren können. Dabei konnten wir in diesem Jahr u. a. endlich eine App für „Shopify“ entwickeln lassen, eines der meistverbreiteten Shopsysteme weltweit.

Trotz Pandemie dürfen wir also insgesamt auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken.

Abschließend möchten wir unseren Mandanten und unseren Lesern erholsame Feiertage und für das neue Jahr viel Erfolg und vor allem Gesundheit wünschen.

Hinweis: Die Kanzlei ist zwischen den Jahren besetzt. In dringenden Fällen sind wir wie immer gerne für Sie da.

Bildquelle: Inspiration GP / shutterstock.com

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