AGB für Ricardo: IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für die Schweizer Handelsplattform ricardo.ch an

AGB für Ricardo: IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für die Schweizer Handelsplattform ricardo.ch an
1 min
Beitrag vom: 10.11.2014

Die IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort AGB für Ricardo-Händler an, die über ricardo.ch Waren vertreiben. Ricardo.ch ist eine Schweizer Internet-Handelsplattform der ricardo.ch AG und ist Teil der ricardo Group. Diese Handelsplattform wird derzeit von etwa 2,3 Mio. Mitgliedern genutzt mit einem Umsatz von über 660 Mio. Franken jährlich. Ricardo.ch ist der größte Schweizer Online-Marktplatz.

Deutsche Onlinehändler, die Waren an Verbraucher in der Schweiz vertreiben wollen, können grundsätzlich bei ricardo.ch Mitglied werden, auch wenn sie über keine Niederlassung in der Schweiz verfügen.

Die ricardo Group betreibt noch eine zweite Internet Handelsplattform „ricardoshops.ch“ die sich vor allem an professionelle Onlinehändler wendet. Deutsche Onlinehändler können auch dort Mitglied werden, müssen sich aber dann den AGB der von der ricardo Group in Deutschland gegründeten GmbH ricardoshops GmbH unterwerfen. In diesem Fall liefert der deutsche Onlinehändler die Ware an die ricardoshops GmbH in Deutschland, die dann die Ware über die ricardoshops Zentrale in der Schweiz an den Schweizer Endkunden zu ihren AGB liefert.

Die IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlern, die daran interessiert sind, über die Internet Handelsplattform ricardo.ch Waren an Schweizer Verbraucher zu vertreiben, an Schweizer Recht und an die Nutzungsbestimmungen der ricardo.ch angepasste AGB an.

Bildquelle: © Bobo - Fotolia.com

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