Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Rückstellungen: für drohende Abmahnungen?

08.10.2010, 12:45 Uhr | Lesezeit: 4 min
von Dr. Ralf Kohlhepp
Rückstellungen: für drohende Abmahnungen?

WEIDMANN Rechtsanwälte Steuerberater informieren: Rückstellungen für Abmahnungen können nur in besonderen Fällen steuermindernd angesetzt werden.

Firmen mit Internetpräsenzen, insbesondere aber Unternehmen, die in IT-nahen Betätigungsfeldern Geschäfte machen und aktiv sind, müssen ständig mit Abmahnungen durch Konkurrenten oder auf Abmahnung spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien rechnen. Für Unternehmer stellt sich daher die Frage, ob die mit solchen Abmahnungen verbundenen Kosten bereits präventiv in den Jahresabschlüssen berücksichtigt werden können, in denen mögliche Verletzungen der Rechte anderer eingetreten sind. Wichtig ist hierbei, dass das betreffende Unternehmen eine Bilanz erstellt und nicht eine Einnahme-Überschussrechnung.

Kostenberücksichtigung bei deren tatsächlichem Eintritt

Die Anlässe für Abmahnungen sind vielfältig. Unabhängig von dem  der Abmahnung zugrundeliegenden Anlass ist jedoch festzustellen, dass der Abmahnung eine zumindest vermutete Verletzung eines fremden Rechts, sei es an einem fremden Bild oder sei es an der Wettbewerbssituation eines Konkurrenten vorausgegangen sein muss. Ergeht daraufhin eine Abmahnung gegen den Unternehmer, so entstehen ihm hieraus Kosten. Sobald dem Unternehmer eine Abmahnung zugegangen ist, kann er in seinem Jahresabschluss für das betreffende Jahr die aufgelaufenen Kosten selbstverständlich berücksichtigen. Es stellt sich darüber hinaus aber die Frage, ob es dem Unternehmer erlaubt ist, künftige Kosten dieses Rechtstreits bereits in der laufenden Bilanz des Geschäftsjahres des Unternehmens zu berücksichtigen.

Banner Starter Paket

Berücksichtigung künftiger Kosten

Für die Berücksichtigung solcher künftiger Kosten dienen im Handels- und Steuerrecht die Rückstellungen. Rückstellungen sind zu bilden, wenn eine sicher oder wahrscheinlich entstehende Verpflichtung gegenüber einem anderen am Bilanzstichtag rechtlich oder wirtschaftlich verursacht war und mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Diese juristische Umschreibung des Begriffs der Rückstellungen ist auf den Fall einer Abmahnung nicht unmittelbar anwendbar.

Eine oberflächliche Betrachtung verleitet vielleicht dazu anzunehmen, alleine durch die Verletzungshandlung eines fremden Rechts sei am Bilanzstichtag sei bereits künftiger Aufwand rechtlich oder wirtschaftlich verursacht und mit der Inanspruchnahme sei auch ernsthaft zu rechnen, da aufgrund der Zunahme derartiger Abmahnungen nicht mit einer klaglosen Hinnahme von Rechtsverletzungen gerechnet werden kann. Das deutsche Steuer- und Handelsrecht stellt jedoch an die Annahme einer Rückstellung erhöhte Anforderungen. So wird für eine hier möglicherweise in Betracht kommende Prozesskostenrückstellung nur dann Raum sein, wenn bereits eine Klage bei einem Gericht anhängig ist. Dass lediglich die abstrakte Gefahr besteht, aufgrund einer Verletzungshandlung künftig in Anspruch genommen zu werden, genügt noch nicht, um eine Rückstellung in der Handels- und Steuerbilanz ansetzen zu können.

Möglichkeit des Ansatzes von Rückstellungen

Ist ein Prozess am Bilanzstichtag bereits anhängig, so können die Kosten dieses bereits eingeleiteten Verfahrens in der laufenden Instanz passiviert werden. Für höhere Instanzen darf keine Rückstellung gebildet werden, weil insoweit noch keine hinreichend konkretisierte Verbindlichkeit vorliegt.
Darüber hinaus darf auch dann eine Rückstellung gebildet werden, wenn zwar noch keine Klage anhängig ist, jedoch am Bilanzstichtag mit einer Klageerhebung gegen das Unternehmen unabwendbar zu rechnen ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn das Unternehmen eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung im laufenden Jahr hat verstreichen lassen und von der Gegenseite für das Verstreichenlassen der Frist die Klageerhebung angekündigt worden ist.

Fazit

Dürfen nach dem Vorgenannten Prozesskosten in der Bilanz zurückgestellt werden, so sind hierin sämtliche durch die Prozessvorbereitung und Prozessführung entstehenden Aufwendungen mit einzubeziehen. Dies betrifft sowohl die Kosten für das Gericht, für Anwälte als auch die Kosten für Gutachten, Zeugen und ggf. Fahrt- und Materialkosten. Schließlich ist vom Unternehmer eine Prognose abzugeben, ob und in wieweit mit einer Niederlage in dem Prozess zu rechnen ist. Dabei darf der Unternehmer durchaus vom schlechtest möglichen Fall ausgehen, da das im deutschen Handelsrecht geltende allgemeine Vorsichtsgebot auch hier eingreift. Geht der Unternehmer von einer 80%igen Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens aus, so sind in Höhe von 20 % aller geschätzten Kosten Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz des Unternehmens zu bilden.

Beratungshinweis

Ist ein Unternehmen von Abmahnungen betroffen, lohnt sich eine Prüfung der Frage, inwieweit solche Kosten im Vorfeld steuerlich berücksichtigt werden können.

Bei weiteren Fragen zum Thema Steuerrecht wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei WEIDMANN RAe StB , Herrn Dr. Ralf Kohlhepp (erreichbar per Telefon unter 040-30 37 63 80 oder per E-Mail unter info@kanzlei-weidmann.de).

Kontakt:
WEIDMANN Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt Dr. Ralf Kohlhepp
Telefon: 040-30 37 63 80
E-Mail: info@kanzlei-weidmann.de

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Pixel - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Korrekte Rechnungen ausstellen? Darauf müssen Sie achten!
(28.03.2023, 17:37 Uhr)
Korrekte Rechnungen ausstellen? Darauf müssen Sie achten!
EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel: Wegfall der EU-Lieferschwellen + Besteuerung im Zielland ab dem 01.07.2021
(17.06.2021, 15:10 Uhr)
EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel: Wegfall der EU-Lieferschwellen + Besteuerung im Zielland ab dem 01.07.2021
Frage des Tages: Muss der Rechnungsempfänger dem elektronischen Rechnungsversand aktiv zustimmen?
(31.08.2020, 14:39 Uhr)
Frage des Tages: Muss der Rechnungsempfänger dem elektronischen Rechnungsversand aktiv zustimmen?
Frage des Tages: Können bzw. dürfen Kleinunternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?
(03.08.2020, 15:39 Uhr)
Frage des Tages: Können bzw. dürfen Kleinunternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?
Zahltag: Rechnungen im Online-Handel richtig ausstellen + Muster
(30.07.2020, 09:32 Uhr)
Zahltag: Rechnungen im Online-Handel richtig ausstellen + Muster
Frage des Tages: Darf ein Händler damit werben, dass er die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreicht?
(03.07.2020, 15:46 Uhr)
Frage des Tages: Darf ein Händler damit werben, dass er die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreicht?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei