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Lauter Abmahnungen: Eine Petition zur Reform des Abmahnwesens

06.04.2018, 15:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lauter Abmahnungen: Eine Petition zur Reform des Abmahnwesens

Das Abmahnwesen – viele kennen es und wer ihm schon mal begegnet ist, der will es nie mehr wieder treffen. Im Ernst: Abmahnungen sind eine Geißel des Onlinehandels und haben so manchen Händler schon in den Ruin getrieben. Nun hat eine tapfere Onlinehändlerin im März eine Petition zur Reform des Abmahnwesens beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die IT-Recht Kanzlei begrüßt das – denn weniger Abmahnungen – mehr Fairness ist ja schließlich auch das Leitmotiv unserer Initiative „Fairness im Handel“.

Das Abmahnunwesen

Egal ob geringfügiger Verstoß oder Kardinalfehler – eine Abmahnung hat immer unangenehme Auswirkungen für die Händler: Sie müssen zur Beratung einen Anwalt aufsuchen. Das kostet zunächst Zeit, Geld und Nerven. Und falls die Abmahnung dann tatsächlich auch noch berechtigt war, kommen noch die Abmahnkosten der Gegenseite dazu. Je nach Umfang der Abmahnung kommt dann schon mal ein beträchtlicher Betrag zusammen, der mitunter existenzgefährdend sein kann. Der Respekt der Händler vor Abmahnungen ist daher mehr als nachvollziehbar. Das Gesetz (UWG) springt dem Händler dabei bisher noch nicht spürbar zur Seite – mit Ausnahme einer Vorschrift zum Rechtsmissbrauch gibt es keine wirksame gesetzliche Regelungen, die das Abmahnunwesen in die Schranken weisen kann.

Die Petition

Dies wurde jetzt offensichtlich einer Onlinehändlerin zu bunt und sie hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht – der Text der Petition lautet:

"Mit der Petition wird eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens gefordert, da die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte begünstigen. Die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen führt zu einem Klima der Verunsicherung und Angst und drängt viele abgemahnte Unternehmen dazu, ihr Gewerbe aufzugeben."

In einer ausführlichen Begründung der Petition wird eine Reform des Wettbewerbsrechts wie folgt gefordert:

- eine Verschärfung der Anforderungen an Abmahn- und Klagebefugnis von Vereinen und Mitbewerbern (Aktivlegitimation),
- verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der finanziellen Anreize, um das Abmahnwesen als Geschäftsmodell aus reinem Gewinninteresse betriebswirtschaftlich uninteressant zu machen,
- verfahrensrechtliche Änderungen, die ein Kräftegleichgewicht herstellen und den abgemahnten Unternehmen ermöglichen sollen, sich auch bei finanzieller und personeller Überlegenheit des Abmahners gegen Abmahnmissbrauch verteidigen zu können.

Das macht durchaus Sinn – eine solche Reform, wie sie im Übrigen auch im Urheberrecht bereits durchgeführt wurde mit der Zielsetzung den Abmahnmissbrauch zu stoppen, würde auch dem UWG gut zu Gesicht stehen.

Wer mehr erfahren und die Petition sogar unterstützen will der findet hier weitere Infos.

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Fairness geht vor

Wir jedenfalls begrüßen eine solche Petition samt notwendiger Reform des Wettbewerbsrechts – denn die Abmahntätigkeit hat durch spezialisierte Rechtsanwälte und Wettbewerbsvereine ein Ausmaß angenommen, das weit über das Ziel hinausschießt. Eine Ordnung und Kontrolle des Wettbewerbs: OK. Aber wenn es nur darum geht Abmahngebühren, Vertragsstrafen oder (erzwungene) Mitgliedsbeiträge zu generieren auf dem Rücken der Abmahnungen, dann ist etwas schief gegangen.

In das gleiche Horn blasen wir ja bereits mit unserer Initiative „Fairness im Handel“. Auch nach über zwei Jahren seit Gründung ist diese weiter auf Erfolgskurs – was uns va. für die Händler sehr freut. Weniger Abmahnungen - mehr Fairness:

  • Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch kostenfreier Warnung
  • Abmahnung nach Ablauf von Anstandsfrist bleibt aber möglich

Ausführliche Infos zu der Initiative "Fairness im Handel" finden Sie hier oder als Mandant der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal.

Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne können Sie sich hier über unseren AGB-Service informieren.

Bildquelle:
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2 Kommentare

J
John 17.04.2018, 12:00 Uhr
Eine "Erste Gratis Abmahnung" bringt gar nichts
Das eine erste Abmahnung gratis sein muss, erfüllt nicht den Zweck, den Abmahnungen erfüllen sollen. Wer einen Online-Handel betreibt, muss sich vorab informieren, was zu beachten ist und seinen Webshop stets auf dem neuesten Stand halten. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Eine erste kostenlose Abmahnung führt doch dazu, dass mehr schwarze Schafe auf den Markt gelangen, die nichts zu befürchten haben, wenn Sie gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Es gibt schon genug abgebrühte Händler, die am Wettbewerbsrecht vorbei ihren Konkurrenten die Kunden abwerben. Diese muss man doch zur Verantwortung ziehen können. Abmahnungen sind überflüssig, wenn alle Händler selbst fair handeln. Wenn ich bei unserer Konkurrenz sehe, dass mit Dingen geworben wird, die selbstverständlich sind oder Grundpreise nicht angezeigt werden, ärgert uns das natürlich sehr, weil es den Wettbewerb uns gegenüber deutlich verzerrt. Wir haben sie darauf hingewiesen und nichts ist passiert. Es gibt also Händler, die verstehen keine andere Sprache, als eine schmerzhafte finanzielle Strafe.

Ich bin durchaus dafür, dass Händler, die unwissend Fehler begehen - das kann immer passieren - auch die Chance erhalten, diese Fehler zu beseitigen, ohne ruiniert zu werden. Was aufhören muss ist, dass ein Mitbewerber seine Konkurrenz über Abmahnungen auszuschalten versucht und das Anwälte sich ausschließlich über Abmahnungen finanzieren.
T
Till Wollheim 17.04.2018, 09:12 Uhr
Eine erste Abmahnung muß gratis sein
Das Abmahnunwesen ist insofern sehr unfair, als es Überlegenheit an Information bzw. Wissen gnadenlos ausnutzt. Von daher muß erst einmal "Waffengleichheit des Wissens" hergestellt werden. Erst dann kann eine Abmahnung überhaupt gerechtfertigt sein und den Sinn der Abmahnung überhaupt erfüllen! Denn in der Regel liegt überhaupt kein Bewusstsein eines wettbewerblichen Verstoßes vor. Diese Problematik könnte ganz einfach und über Nacht das Problem vollkommen lösen: Eine erst Abmahnung muß kostenlos sein. Damit wäre einerseits dem Mißbrauch der Boden entzogen und andererseits gegen unbelehrbare immer noch ein sehr scharfes Schwert vorhanden.

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