EU-Parlament beschließt Reform für Energielabel

EU-Parlament beschließt Reform für Energielabel
3 min
Beitrag vom: 10.04.2017

In der europäischen Union ist eine Vielzahl energieverbrauchsrelevanter Produkte mit besonderen Etiketten auszuzeichnen, welche in Form spezifischer Effizienzklassen eine Aussage über die jeweilige Energiesparsamkeit treffen. Diese sollen Plänen des EU-Parlaments zufolge nun reformiert werden.

I. Bestehendes Effizienzsystem zunehmend intransparent und aussageschwach

Neue technische Entwicklungen und ökologische Bestreben vieler Hersteller haben in den letzten Jahren allerdings dazu geführt, dass das Spektrum vorhandener Effizienzklassen kontinuierlich angepasst werden musste, um auch modernste sparsame Produkte in das Kastensystem integrieren zu können. In der Folge wurden für einige Warenkategorien durch die Ergänzung um „+“-Zeichen neue Bestklassen geschaffen, welche eine rationale Einschätzung der tatsächlichen Energieeffizienz durch Verbraucher zunehmend erschwerten. Viele Konsumenten gingen insofern bereits bei der Ausweisung einer Effizienzklasse von „A+“ davon aus, sich für ein besonderes energieverbrauchsarmes Produkt entschieden zu haben, ohne im Zweifel darüber informiert gewesen zu sein, dass für die betroffene Warengruppe bisweilen sogar die Klasse „A+++“ vergeben wurde. Entstanden ist mithin ein Kennzeichnungssystem, dessen Aussagekraft für den jeweiligen Energieverbrauch nur noch in geringem Maße geeignet ist, Verbraucher über die tatsächliche ökologische Nachhaltigkeit aufzuklären und diesen einen wertenden, verbrauchsbezogenen Produktvergleich zu ermöglichen.

Diese Transparenzprobleme werden zusätzlich noch dadurch intensiviert, dass für verschiedene Produktgruppen unterschiedlich hohe Bestklassen existieren. Während bei Leuchten so beispielsweise maximal eine Effizienz von „A++“ erreicht werden kann, werden die energiesparsamsten Waschmaschinen mit „A+++“ ausgezeichnet. Dies erschwert es Verbrauchern, die Klasseneinteilung mit einer vernünftigen und objektiven Aussage über den Energieverbrauch zu verbinden.

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II. Reformpläne: Klassen von A-G und zentrales Produktregister

Diesen empirisch festgestellten Mängeln im Effizienzklassensystem, welche die mit der Einführung intendierte Orientierungshilfe und den bezweckten Appel an das ökologische Verbraucherbewusstsein wirkungslos zu machen drohen, möchte das EU-Parlament nun mit einer Reform der Energielabel begegnen.

Fortan sollen die relevanten Produkte allesamt in die Klassen A-G eingeteilt werden, während Kategorien von A+-A+++ wegfallen sollen. Damit werde sichergestellt, dass allein durch die alphabetische Hierarchie wieder eine hinreichend vergleichbare und allgemeingültige Aussage über die jeweilige Effizienz getroffen werden könne und die Klasse A durch die Existenz von besseren Kategorien mit positiven Rechenzeichen nicht weiter entwertet würde. Auch wirke die Reform den bei einzelnen Produkten divergierenden Effizienzspektren entgegen.

Freilich führt die Intention, mit einem allgemeinen Spektrum von A-G an rigiden Klassen festzuhalten, dazu, dass die maßgeblichen Grenzwerte angelehnt an neue Entwicklungen und den technischen Fortschritt ständig angepasst und neu definiert werden müssen, um auch neuartige, energieverbrauchsfreundliche Produkte in das Kastensystem integrieren zu können. Diesen Aufwand nehme man zur Restitution der Energieverbrauchstransparenz aber in Kauf.

Erstmalig sollen im Zuge der Reformbestrebungen auch sämtliche betroffene Elektroprodukte in einer zentralen Datenbank registriert und erfasst werden, die von Verbrauchern soll abgerufen werden können, um energiebezogene Vergleiche für die Kaufentscheidung zu vereinfachen.

III. Umstellungszeitraum von 24 Monaten

Bis es zu einer Umstellung der EU-Label kommt, wird allerdings noch einige Zeit ins Land gehen. Zunächst müssen die Reformbestrebungen das ordentliche europäische Gesetzgebungsverfahren passieren, an welches sich ein Übergangszeitraum von weiteren 15 Monaten anschließen wird. Innerhalb dieser Spanne soll der Label-Austausch von Produktgruppe zu Produktgruppe allmählich durchgesetzt werden. Kühlschränke, Fernseher, Waschmaschinen und Trockner werden als erstes betroffen sein.

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