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Nach Dawanda Aus: Plattformwechsel ohne Zusatzkosten

02.07.2018, 12:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
Nach Dawanda Aus: Plattformwechsel ohne Zusatzkosten

Dawanda-Händlern, die aktuell mit ihrem Rechtstexte-Service noch bei einem Drittanbieter unter Vertrag sind, sich aber bereits nach alternativen Vertriebskanälen umschauen, bietet die IT-Recht Kanzlei die Möglichkeit zum AGB-Service der IT-Recht Kanzlei ohne Zusatzkosten zu wechseln. Im Rahmen des Wechselbonus zahlen Onlinehändler erst nach Ablauf Ihres jetzigen Vertrages für den AGB-Service der IT-Recht Kanzlei.

Update 26.07.2018:
In den letzten Tagen wurde uns immer häufiger die Frage gestellt, ob der Wechselbonus nur von Dawanda-Händlern genutzt werden kann die auf eine andere Plattform wechseln wollen.
Dem ist natürlich nicht so.
Dieses Angebot kann jeder Onlinehändler der seinen Rechtstexteanbieter wechseln will wahrnehmen.
Ob er dabei auch die Plattform wechselt oder einfach nur zum AGB-Service der IT-Recht Kanzlei wechseln will ist dabei unerheblich.

So funktioniert´s:

1. Keine zusätzlichen Kosten während der Restvertragslaufzeit beim Drittanbieter

Onlinehändler, die ihre Rechtstexte bereits über einen anderen Anbieter beziehen und noch an diesen vertraglich gebunden sind, können unsere Rechtstexte für den Zeitraum der Mindestvertragsbindung beim Drittanbieter kostenfrei nutzen, wenn sie sich bereits jetzt nach Ablauf der Vertragslaufzeit beim Drittanbieter für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bei der IT-Recht Kanzlei entscheiden. Sie zahlen also nicht doppelt.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

2. Sofortige kostenfreie Nutzung der DSGVO-Leistungen

Nach dem Wechsel zu unserem AGB-Service haben Onlinehändler selbstverständlich auch einen sofortigen Zugriff auf alle Leistungen der IT-Recht Kanzlei zum Thema DSGVO, inklusive der kostenfreien Nutzungsmöglichkeit des Generators für das Verfahrensverzeichnis.

3. Wie profitieren Mandanten der IT-Recht Kanzlei von den DSGVO-Leistungen

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten selbstverständlich Folgendes zur Verfügung:

1. Professionelle Datenschutzerklärung, welche den umfangreichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung vollumfänglich entspricht.

2. Verarbeitungsverzeichnis-Generator, über den ein gesetzeskonformes Verarbeitungsverzeichnis in wenigen Schritten realisiert werden kann.

3. Muster für die Dokumentation im Falle einer Datenpanne

4. Muster zur Auskunftserteilung, Negativauskunft, Auskunftsablehnung wegen fehlender Identifizierbarkeit

5. Muster: Kunde verlangt Löschung seiner Daten

6. Handlungsanleitungen, die sich mit folgenden Themen auseinandersetzen:

  • Der rechtssichere Umgang mit Newslettern nach der DSGVO
  • Wie gestaltet man das Kontaktformular nach DSGVO wirklich rechtssicher?
  • Google-Analytics nach DSGVO rechtskonform einbinden
  • Matomo (ehemals Piwik) rechtssicher einbinden
  • Wie bindet man Videos richtig ein
  • Verwendung von Bannern und Pop-Ups zur Information über Cookies
  • Wann und wie können Telefonnummern an Paketdienstleister zu Ankündigungszecken weitergeleitet werden
  • Unter welchen Voraussetzungen können Kundenfeedback-Anfragen versendet werden
  • und vieles mehr!

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem aktuellen Beitrag: Die Datenschutz-Grundverordnung kommt – mit den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei sind Sie bestens vorbereitet!

Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne können Sie sich hier über unseren AGB-Service informieren.

4. Sofortige Teilnahme an der Initiative Fairness-im-Handel möglich

Im Wechselbonus enthalten ist auch die direkte Möglichkeit, der von der IT-Recht Kanzlei ins Leben gerufenen Initiative „Fairness-im-Handel“ beizutreten.

„Fairness im Handel“ steht für die gegenseitige Rücksichtnahme und eine offene Kommunikation innerhalb der starken Gemeinschaft der teilnehmenden Händler. Diese Initiative der IT-Recht Kanzlei verfolgt das Ziel eines abmahnfreien Onlinehandels - mehr Informationen dazu finden Sie hier.


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