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Energieetikettierung für Lichtquellen

16.11.2007, 09:25 Uhr | Lesezeit: 1 min
Energieetikettierung  für Lichtquellen

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verkauf von Lampen ".

Abmahnung vermeiden: Wie sind Lichtquellen im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.

Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 98/11/EG.

 

1

Notwendige Kennzeichnung:

Modellname/-kennzeichen der Lichtquelle / Gerätetyp

Leistungsdaten:

→ Energie-Effizienzklasse: z.B. B

Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).

Lichtstrom der Lampe:*z.B. 1000 Lumen*

Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach dem Prüfverfahren, das in Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungs-Richtlinie 98/11/EG festgelegt ist

→ Leistungsaufnahme: z.B. 40 Watt

Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach demselben Prüfverfahren

→ Mittlere Nennlebensdauer der Lampe: z.B. 1100 h

Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach demselben Prüfverfahren. Wenn im Katalog keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, kann diese Angabe entfallen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Ilustration Marcus Stark / PIXELIO

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